
Der Entwurf für die
Was soll sich für die Opfer des SED-Regimes ändern?
Geplant ist, dass das Einkommen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht mehr angerechnet wird. Zuletzt hatte es Kürzungen durch einmalige staatliche Leistungen gegeben. Darunter fielen beispielsweise Soforthilfen während der Coronakrise sowie die Zuschüsse zur Senkung der Energiekosten. Solche zweckgebundenen Einmalleistungen des Staates sollen künftig bei der Einkommensermittlung nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem ist geplant, auf die pauschale Kürzung der Opferrenten beim Eintritt der Zahlung einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Das bezieht sich auf alle Renten, die aus den eigenen Ansprüchen der Opfer des ehemaligen DDR-Regimes gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung stammen. Dabei handelt es sich um Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Beim Bezug von Renten aus erworbenen Ansprüchen Dritter (Witwenrenten und Witwerrenten) sieht der Gesetzesentwurf keine Änderungen vor. Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Höhe der Opferrenten steigt und diese ergänzend in Zukunft dynamisch angepasst werden sollen.
Welche weiteren Verbesserungen sollen kommen?
Ein wesentlicher Punkt der Änderungen ist eine Herabsetzung der Schwelle zur Erlangung der Opferentschädigungen. Das betrifft insbesondere die Anerkennung der Folgen einer durch die politische Verfolgung in der ehemaligen DDR erlittenen psychischen Schädigungen. Bisher gerieten die Betroffenen häufig in Beweisnot und ihre berechtigten Ansprüche wurden infolgedessen abgelehnt. Nach der neuen Rechtslage soll schon die nach wissenschaftlichen Standpunkten gegebene Vermutung einer psychischen Schädigung ausreichen. Prüfungen sollen nur in Einzelfällen vorgenommen werden, bei denen sich der begründete Verdacht auf unrichtige Aussagen ergibt. Außerdem ist nach den Inhalten des Gesetzesentwurfs eine Erhöhung der pauschalen Entschädigung für Opfer von Zwangsaussiedelungen geplant.
Quelle: Bundesjustizministerium, Bundesrat Drucksache 390/24
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