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Gute Nachrichten für Opfer des DDR-Regimes

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Noch vor den Bundestagswahlen im Februar 2025 soll eine Gesetzesänderung kommen, welche die Entschädigungen für Opfer des ehemaligen DDR-Regimes verbessert.

Der Entwurf für die Verbesserung der Renten für Opfer des SED-Regimes ist schon einige Zeit in der Diskussion. Bereits seit einigen Monaten liegt ein entsprechender Gesetzesentwurf vor. Der Bundesrat hat sich dazu schon im September 2024 in einer Stellungnahme positiv geäußert. Das heißt, nach der Zustimmung im Bundestag dürfte von dort kein Veto zu erwarten sein. Die Bundesregierung hat nun angekündigt, diese Gesetzesänderung noch vor der Neuwahl im Februar 2025 vom Bundestag beschließen zu lassen. Von Seiten der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP sowie der SPD und den Grünen liegen bereits Zusicherungen vor, dass deren Bundestagsmitglieder Ihre Zustimmung geben.

Was soll sich für die Opfer des SED-Regimes ändern?

Geplant ist, dass das Einkommen der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen bei der Bedürftigkeitsprüfung nicht mehr angerechnet wird. Zuletzt hatte es Kürzungen durch einmalige staatliche Leistungen gegeben. Darunter fielen beispielsweise Soforthilfen während der Coronakrise sowie die Zuschüsse zur Senkung der Energiekosten. Solche zweckgebundenen Einmalleistungen des Staates sollen künftig bei der Einkommensermittlung nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem ist geplant, auf die pauschale Kürzung der Opferrenten beim Eintritt der Zahlung einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung zu verzichten. Das bezieht sich auf alle Renten, die aus den eigenen Ansprüchen der Opfer des ehemaligen DDR-Regimes gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung stammen. Dabei handelt es sich um Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Beim Bezug von Renten aus erworbenen Ansprüchen Dritter (Witwenrenten und Witwerrenten) sieht der Gesetzesentwurf keine Änderungen vor. Eine weitere gute Nachricht ist, dass die Höhe der Opferrenten steigt und diese ergänzend in Zukunft dynamisch angepasst werden sollen.

Welche weiteren Verbesserungen sollen kommen?

Ein wesentlicher Punkt der Änderungen ist eine Herabsetzung der Schwelle zur Erlangung der Opferentschädigungen. Das betrifft insbesondere die Anerkennung der Folgen einer durch die politische Verfolgung in der ehemaligen DDR erlittenen psychischen Schädigungen. Bisher gerieten die Betroffenen häufig in Beweisnot und ihre berechtigten Ansprüche wurden infolgedessen abgelehnt. Nach der neuen Rechtslage soll schon die nach wissenschaftlichen Standpunkten gegebene Vermutung einer psychischen Schädigung ausreichen. Prüfungen sollen nur in Einzelfällen vorgenommen werden, bei denen sich der begründete Verdacht auf unrichtige Aussagen ergibt. Außerdem ist nach den Inhalten des Gesetzesentwurfs eine Erhöhung der pauschalen Entschädigung für Opfer von Zwangsaussiedelungen geplant.

Quelle: Bundesjustizministerium, Bundesrat Drucksache 390/24

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