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Mindestversorgung bei der Telekommunikation nicht überall gesichert

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Trotz aller Anstrengungen beim Ausbau der Versorgung mit einer schnellen Telekommunikation gibt es in Deutschland noch erhebliche Lücken.

Dass es Lücken bei der Mindestversorgung bei der Telekommunikation gibt, beweist die Anzahl der Meldungen, die bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind. Dazu hat die Bundesregierung offizielle Zahlen als Antwort auf eine Kleine Anfrage von Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag vorgelegt. Danach kann von einer flächendeckenden Versorgung, welche die Ansprüche aus der Telekommunikationsmindestversorgungsverordnung erfüllt, derzeit noch keine Rede sein.

Wie hat sich die Anzahl der Beschwerden rund um die Mindestversorgung entwickelt?

Im zweiten Halbjahr 2022 wurden bei der Bundesnetzagentur 1.836 Beschwerden über eine nicht vorhandene Mindestversorgung bei der Telekommunikation eingereicht. Im gesamten Jahr 2023 gab es 3.231 Eingaben, die auf noch vorhandene Versorgungslücken bei schnellen Zugängen zum Internet hinwiesen. Zwar ist die Zahl der Eingaben in diesem Jahr rückläufig, aber behoben sind die Probleme damit noch längst nicht. Das zeigt die Tatsache, dass die Bundesnetzagentur innerhalb der ersten drei Quartale des laufenden Jahres noch immer 1.120 Eingaben bearbeiten musste.

Aus welchen Regionen kamen die meisten Beschwerden zur Mindestversorgung?

Dabei zeigten sich erhebliche regionale Unterschiede, wie ein Blick auf die abschließend bearbeiteten Eingaben aus dem Jahr 2023 zeigt. Mit 794 Fällen stammten die meisten Eingaben zu einer vorhandenen oder möglichen Unterversorgung aus Bayern. Auf dem zweiten Rang folgte mit 543 Fällen Baden-Württemberg vor Niedersachsen (460 Fälle) und Nordrhein-Westfalen (415 Fälle). Ähnlich präsentierte sich die regionale Verteilung auch in den ersten drei Quartalen des laufenden Jahres.

Förderungen für Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur laufen aus

Zwischen der Anzahl der eingereichten Beschwerden über eine nicht erreichte Mindestversorgung und der Anzahl der tatsächlich festgestellten Zahl der Fälle einer Minderversorgung besteht eine erhebliche Differenz. Es gab nur wenige Fälle, in denen sich die Bundesnetzagentur zum Handeln gezwungen sah. Es muss deshalb auch nicht wundern, dass die Bundesregierung beschlossen hat, die zum Ausbau der Mobilfunkinfrastrukturen bereitgestellten Förderungen zum Jahresende 2024 auslaufen zu lassen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/13842

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