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Bundesnetzagentur verordnet Internetanschluss

A working base station for Internet and mobile communications. High tower in the field.

Für die meisten Deutschen gehört der Internetanschluss heute einfach dazu. Doch nicht überall gibt es schnelles Internet.

Gerade in ländlichen Regionen sind Internetanschlüsse nur teuer oder langsam zu bekommen. Jetzt hat die Bundesnetzagentur erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt mit einer bezahlbaren Verbindung zu versorgen. Betroffen ist ein entlegener Haushalt in Niedersachsen, wie aus der Mitteilung der Bundesnetzagentur in Bonn vom Montag hervorgeht. Wo genau sich der Haushalt befindet und welcher Anbieter betroffen ist, wurde nicht mitgeteilt. Infrage kommen die großen Festnetzanbieter Deutsche Telekom und Vodafone, aber auch der Satelliteninternet-Anbieter Starlink.

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Im zugrunde liegenden Fall berief sich der betroffene Haushalt auf das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten. Dieses Recht gilt seit Ende 2021 in Deutschland und soll vor allem Haushalten in entlegenen Regionen zum Internetanschluss verhelfen. Rechtlich zugesichert wurde jetzt eine Leitung mit einem Downloadvolumen von wenigstens zehn Megabit pro Sekunde, sowie einem Upload von mindestens 1,7 Megabit. Die Latenz oder auch Reaktionszeit darf maximal 150 Millisekunden betragen.

Diese Mindestbandbreite ist im Vergleich mit den Werten aus großen Städten sehr gering, würde aber vielerorts schon eine deutliche Verbesserung der aktuellen Situation bedeuten.

Internetanschluss zu teuer angeboten

Dass die Bundesnetzagentur jetzt aber angeordnet hat, den Haushalt mit Internet zu versorgen, lag daran, dass diese Versorgung zuvor nur „zu einem zu hohen Verbraucherpreis“ möglich gewesen wäre. Allerdings gehöre es zu den gesetzlichen Vorgaben, „dass Telekommunikationsdienste zu einem erschwinglichen Preis angeboten werden“. Diesen sieht die Bundesnetzagentur bei etwa 30 Euro pro Monat als gegeben.

Der jetzt erteilte Bescheid ist der erste seiner Art in ganz Deutschland. Es ist allerdings davon auszugehen, dass weitere Bescheide folgen werden. Aktuell sind rund 130 Beschwerdeverfahren bei der Bundesnetzagentur in Prüfung. Schätzungsweise 400.000 Haushalte bundesweit gelten im Rahmen des Rechtsanspruchs laut der Behörde als unterversorgt. Die Entscheidung der Bundesnetzagentur ist allerdings noch nicht endgültig, denn der betroffene Telekommunikationsanbieter hat noch die Möglichkeit, diese gerichtlich prüfen zu lassen.

Quelle: dpa

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