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Medizinisches Cannabis: Erste Ausnahmegenehmigung

Cannabis ist weithin als Droge bekannt, kann aber auch medizinisch eingesetzt werden, wenngleich es in diesem Bereich doch heftig umstritten ist. Bisher durften nur wenige Patienten das medizinische Cannabis legal erwerben, ein Selbstanbau war generell verboten. Jetzt gibt es eine erste Ausnahmegenehmigung für einen MS-Patienten.

Ausnahmegenehmigung für Cannabis-Anbau

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat einem 53-jährigen Mann aus Mannheim jetzt erstmals eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Der Mann, der an Multipler Sklerose leidet, ist auf das Cannabis angewiesen. Er darf jetzt in seinem Badezimmer bis zu 130 Cannabispflanzen jährlich für den Eigenbedarf anbauen. Das wurde jetzt auch von einem Sprecher der Bonner Behörde bestätigt.

Zuvor war man stets gegen den Eigenanbau gewesen, so dass die insgesamt 900 Patienten, die in Deutschland medizinisches Cannabis erwerben dürfen, dieses nur in der Apotheke kaufen können. Zudem müssen sie die Kosten selbst tragen, die bei etwa 15 Euro pro Gramm liegen. Der Mannheimer gab jetzt an, 1.500 Euro jährlich für das Cannabis ausgeben zu müssen, was er sich aber nicht leisten könne. Daher klagte er sich nun durch mehrere Instanzen. Im Frühjahr schließlich urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass die Bonner Arzneimittelbehörde dem Mann erlauben müsse, Cannabis anzubauen, zu ernten und für die medizinischen Zwecke seiner Behandlung zu konsumieren. Dabei stand schon zum Urteilszeitpunkt fest, dass das Cannabis dem Mann helfe, der neben Sprachstörungen auch an depressiven Störungen, spastischen Lähmungen und anderen Symptomen litt.

Bundesregierung muss nun handeln

Wie ein Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin erklärte, sei das aktuelle Urteil zum Hanfanbau eine „Klatsche für die Politik“. Bereits 2005 habe das Bundesverwaltungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt. Bis heute sei es der Regierung aber nicht gelungen, dessen Vorgaben umzusetzen. Die Entscheidung wird von Experten erstmals als eine solche angesehen, bei der gesundheitspolitische Erwägungen vorrangig vor einer grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung stünden.

Bereits im Frühsommer hat die Regierung nun auch einen Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht vor, dass medizinischer Hanf in Zukunft nicht nur verschreibungs-, sondern auch erstattungsfähig werden soll. Wenn aber die Kassen die Kosten für Cannabis übernehmen müssen, würde die Ausnahmegenehmigung für den Mann aus Mannheim erlöschen.

Diese ist zudem voerst nur bis zum Sommer 2017 befristet. Gleichzeitig dürfen bis zu 20 Hanfpflanzen im Badezimmer gezüchtet werden. Pflanzen, die nicht benötigt werden oder bereits abgeerntete Pflanzenteile müssen vernichtet werden. Zudem ist die Hanf-Medizin in einem „Wertschutzbehältnis“ aufzubewahren.

Quelle: dpa

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