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Masernschutzgesetz in Kraft getreten: Was müssen Sie wissen?

Nurse giving an injection

strong>Am 1. März 2020 trat in Deutschland das neue Masernschutzgesetz in Kraft. Daraus resultiert für zahlreiche Personenkreise eine Pflicht zur Masernimpfung.

Das Masernschutzgesetz wurde notwendig, nachdem punktuell in jüngster Zeit gehäuft Fälle von Masern aufgetreten sind. Eine der dafür verantwortlichen Ursachen ist eine stetig sinkende Impfquote bei der Prävention gegen diese Art der Erkrankung.

Masernimpfung wird von der Empfehlung zur Pflicht

Schon in der Vergangenheit gehörte die Masernimpfung zu den empfohlenen Immunisierungen. Den Beweis liefert der Impfkalender der Ständigen Impfkommission (STIKO). Dort findet sich die Eintragung der Masernerstimpfung für Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten. Diese erhalten die meisten Kinder auch. Um einen zuverlässigen Schutz zu erhalten, sind jedoch Folgeimpfungen notwendig. Diese vernachlässigten in den letzten Jahren immer mehr Eltern. Für eine Ausrottung der Masern wäre eine Impfquote von 95 Prozent erforderlich. Diese Quote erreicht Deutschland nicht. Impflücken bestehen sowohl bei Kindern als auch Erwachsenen. Die Konsequenz waren mehrere Hundert Masernfälle in den Jahren 2018 und 2019. Deshalb sieht das nun in Kraft getretene Masernschutzgesetz eine Impfpflicht für große Teile der Bevölkerung vor.

Wer muss die Masernimpfung künftig zwangsläufig haben?

Sollen Kinder in einer Krippe oder einem Kindergarten betreut werden, muss ab dem vollendeten ersten Lebensjahr der Nachweis einer erfolgten Masernimpfung vorliegen. Das gilt genauso beim Wunsch nach einer Betreuung durch eine Tagesmutter. Wer glaubt, ohne die Masernimpfung auszukommen, indem das Kind keine derartige Betreuung erhält, steht spätestens bei der Einschulung vor einem Problem. Eine Einschulung kann ohne den Nachweis einer Masernimpfung nicht erfolgen. Die Impfpflicht gilt auch für Kinder, die bereits die Schule, einen Kindergarten oder eine Kinderkrippe besuchen. Den Eltern bleibt eine Frist bis zum 31. Juli 2021, um die versäumte Masernimpfung nachholen zu lassen.

Auch zahlreiche Erwachsene, die nach 1970 geboren wurden, müssen sich der Impfpflicht nach dem neuen Masernschutzgesetz stellen. Betroffen sind Erzieher, Lehrer, Tagesmütter sowie alle Menschen, die im medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig sind. Das Masernschutzgesetz sieht eine Pflichtimpfung auch für Asylbewerber und Flüchtlinge vor. Sie haben nach der Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft vier Wochen Zeit, um die Pflichtimpfung gegen Masern durchführen zu lassen. Der Nachweis der Impfung erfolgt über den Impfausweis (gelbes Heftchen) oder eine ärztliche Bescheinigung. Wer die Masern bereits hatte, benötigt keine Impfung, wenn ein ärztliches Attest vorlegen kann, welches das Durchleben der Krankheit bescheinigt.

Quelle: Bundesgesundheitsministerium, RKI

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