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Maklerverband will vors Verfassungsgericht ziehen

Die Koalition will neue Regeln im Mietrecht einführen. Bereits in der ersten Jahreshälfte 2015 sollen diese in Kraft treten. Verbraucherminister Heiko Maas hatte sich auf die Neuregelungen mit den Spitzen von Union und SPD geeinigt. Zwei wesentliche Bestandteile sind dabei zu nennen:

  1. Mieten für Neuvermietungen sollen künftig maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Miete liegen – auch in sehr begehrten Wohngegenden. Ausnahmen gelten nur für Neubauten und sehr gut modernisierte Wohnungen.
  2. Bei der Beauftragung eines Maklers soll das Bestellerprinzip gelten. Derjenige, der den Makler beauftragt, muss auch dessen Kosten tragen. So soll die Maklercourtage nicht mehr so einfach auf den Mieter umgelegt werden können.

Gegen genau diesen zweiten Punkt wollen sich die Makler jetzt zur Wehr setzen.

IVD sieht Neuregelungen als nicht verfassungskonform an

Der Immobilienverband IVD sieht die Neuregelungen nach dem Bestellerprinzip als nicht verfassungskonform an und hat dem „Spiegel“ gegenüber bereits angekündigt, bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu ziehen, sobald die neuen Regeln in Kraft getreten sind.

Der IVD bezweifelt also, dass die Regelung, dass der Makler von demjenigen bezahlt wird, der ihn beauftragt, verfassungskonform ist. Grund dafür ist unter anderem ein Gutachten, das von Friedhelm Hufen, einem Staatsrechtler aus Mainz erstellt wurde. Dieser erklärt die Regelung als „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ der Makler. Weiterhin betont der IVD, dass der Gesetzgeber die Maklerhonorare beschränken und die Tätigkeiten des Maklers aus einem riesigen Marktsegment sogar verdrängen will.

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