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Die Mietpreisbremse ist fast beschlossene Sache

Vielerorts steigen die Mieten so rasant an, dass viele Menschen keinen bezahlbaren Wohnraum mehr finden. Besonders davon betroffen sind Großstädte wie München, Berlin und Frankfurt, weil dort ein erheblicher Nachfrageüberhang herrscht. Um einen weiteren Anstieg der Mieten zu verhindern, hat die Bundesregierung am 30. September 2014 die so genannte Mietpreisbremse beschlossen. Das passt den Maklern nicht in den Kram. Deshalb gab es bereits die Ankündigung von gerichtlichen Schritten. Noch muss das neue Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passieren.

Warum haben die Makler etwas gegen das neue Gesetz?

Die Provision, die Makler in Rechnung stellen dürfen, hängt direkt von der Höhe der Miete ab, die für den vermittelten Wohnraum vereinbart wird. Ihnen kommt der Trend der Mietsteigerungen natürlich zugute. Eine Deckelung der Mieten bedeutet für die Makler gleichzeitig eine Deckelung ihrer Provisionen. Hinzu kommt, dass Makler nach den neuen rechtlichen Regelungen nicht mehr in beide Richtungen die Hände nach Geld ausstrecken dürfen. Künftig zahlt immer nur derjenige Provision, der den ursprünglichen Auftrag zur Vermittlung einer Wohnung erteilt hat.

Warum hält der Justizminister die Maßnahmen für notwendig?

Entwickelt wurden die neuen Regelungen zur Mietpreisbremse von Justizminister Heiko Maas. Er hält es für angemessen, dass bei einer Neuvermietung die Miete nur noch maximal zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt festgesetzt werden darf. Allerdings gelten einige Ausnahmeregelungen, die beispielsweise die Vermietung von neu geschaffenem Wohnraum betreffen. Genau das ist Anlass für harsche Kritik von den Linken. Caren Lary, die stellvertretende Fraktionschefin der Linken, gab der Presse gegenüber an, dass sie die Mietpreisbremse eher zu den Faktoren für eine noch schnelle Erhöhung der Mieten hält. Die Vermieter von Neubauten werden dadurch die Mieten noch höher als bisher ansetzen, was sich wiederum auf die ortsübliche Vergleichsmiete nachteilig auswirkt. Auch gab es Kritik an der vorgesehenen Umsetzung. Die Pläne sagen aus, dass die einzelnen Bundesländer selbst bestimmen dürfen, wo die Regelungen zur Mietpreisbremse greifen sollen.

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