Vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main hat die Lufthansa gestern überraschend über die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) gesiegt. Dort hatte die Airline nämlich gegen den seit Dienstag andauernden Streik geklagt und überraschend wurde dieser von den Richtern für rechtswidrig erklärt.
In der Urteilsbegründung hieß es, dass man nur für Dinge streiken dürfe, die im Tarifvertrag geregelt seien. Dazu zählten etwa Entgelt, Arbeitszeiten, Rentenfragen und Beförderungsregeln. Die Gewerkschaft hatte zwar die Übergangsversorgung der gut 5.400 Piloten der Airline als Streikgrund angegeben, die zu den Rentenfragen zählt, jedoch streitet man auch um den Aufbau der Billiglinie Eurowings. Dort wolle die Gewerkschaft zumindest ein Mitspracherecht bekommen, weshalb der Streik rechtswidrig sei, so der Vorsitzende Richter. Nach der Urteilsverkündung aus Frankfurt zog die Lufthansa-Tochter Germanwings eine gleich gelagerte Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Köln zurück.
Normalbetrieb bei Lufthansa nach Streikende nicht sofort möglich
Obwohl der Streik gerichtlich bereits gestern Mittag untersagt wurde, konnte die Lufthansa nicht sofort zum Normalbetrieb zurückkehren. Nach Unternehmensangaben war es nicht möglich, die gesamte Crew rechtzeitig wieder zurückzuholen. So mussten trotz Beendigung des Streiks 140.000 Passagiere gestern auf ihren Lufthansa-Flug verzichten. Von den insgesamt 1.520 Flügen konnten rund 1.000 nicht starten.
Fronten im Tarifstreit bei Lufthansa verhärtet
Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit war natürlich wenig erfreut über die Gerichtsentscheidung. Welche Schlüsse man daraus zieht, bleibt indes offen. Zu Beginn der 13. Streikrunde hatte VC mit weiteren Streiks gedroht, doch jetzt will man sich erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung zu Gemüte führen.
Die Lufthansa selbst hat bereits eine Schadenersatzklage gegen VC angekündigt. Diese soll sich auf insgesamt 60 Millionen Euro belaufen. Bereits den ersten Ausstand der Piloten aus dem April 2014 hält die Airline nach dem aktuellen Urteil nämlich für rechtswidrig. Trotzdem bot Konzern-Personalchefin Bettina Volkens nach dem Urteil erneut Verhandlungen mit der Gewerkschaft an.
Quelle: Focus
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