Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Lehrerfotos im Jahrbuch – was ist erlaubt?

Im Jahrbuch einer Schule erscheinen neben den Fotos der Kinder oft auch Fotos der Lehrer. Genau damit ist ein Pädagoge nicht einverstanden und will das Erscheinen seines Fotos rückgängig machen. Der Fall landete vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat unter dem Aktenzeichen 5 K 101/19.KO entschieden, dass Lehrer, die freiwillig an einem Fototermin für ein Klassenfoto teilnehmen, später nicht verlangen können, dass dieses Foto im Jahrbuch der Schule nicht abgedruckt wird.

Lehrer hat stillschweigend eingewilligt

In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass der Lehrer stillschweigend sein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben habe, als er an dem Fototermin teilnahm. Zudem sei eine gesonderte Erlaubnis des Pädagogen für eine so unverfängliche Aufnahme, die noch dazu im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit erfolgte, nicht notwendig gewesen.

Die Richter erklärten weiter, dass Klassen- und Jahrgangsfotos „dem Bereich der Zeitgeschichte“ zuzuordnen seien. Sie stellten daher auch keinen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eigenen Bild dar.

Lehrer pocht auf fehlende Zustimmung

Bei dem zugrunde liegenden Fall hatte sich der Studienrat, der an einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz unterrichtet, mit zwei Klassen ablichten lassen. Die Schule gab im Anschluss ein Jahrbuch heraus, wie schon im Vorjahr, in dem die beiden Aufnahmen erschienen. Der Lehrer jedoch monierte, dass man vor dem Druck des Jahrbuchs seine Zustimmung nicht eingeholt habe. Zudem habe er sich nur deshalb fotografieren lassen, weil ihn eine Kollegin zu dem Termin überredet habe.

Allerdings habe der Studienrat den Verwendungszweck der Bilder bei der Aufnahme nicht gekannt. Vielmehr habe ihm die Fotografin zugesichert, dass die Bilder nicht veröffentlicht werden. Das aktuelle Urteil 5 K 101/19.KO kann zwar vor dem Oberverwaltungsgericht noch angefochten werden, allerdings sind die Erfolgsaussichten eher gering.

Häufiger kommt es dagegen zu Problemen bei Aufnahmen auf dem Schulgelände. So hatten erst im August zwei Direktoren aus Halle und Bad Segeberg entschieden, künftig keine spontanen Aufnahmen der Erst- bzw. Fünftklässler mehr zuzulassen. Stattdessen sollten spezielle Fototermine angesetzt werden. Bei diesen sollten ausschließlich diejenigen Kinder fotografiert werden, deren Eltern ihr ausdrückliches Einverständnis gegeben hätten. Allerdings sorgte die Entscheidung auch für Kritik, war vielfach als übertrieben angesehen worden.

Quelle: AFP

About Author