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Küken-Schreddern: Erste Klage eingereicht

Jahr für Jahr werden in Deutschland rund 45 Millionen männliche Küken bei lebendigem Leib geschreddert oder gar vergast. Sie gelten als wertlos für die Geflügelproduktion. Seit Jahren schon laufen Tierschützer gegen diese Vorgehensweise Sturm, nun muss erstmals die Staatsanwaltschaft ermitteln und hat Anklage gegen eine Brüterei in Senden im Münsterland erhoben. Den Bericht des „Spiegel“ darüber bestätigte jetzt auch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster. Auch Landwirtschaftsminister Christian Schmidt will gegen das Kükentöten vorgehen. Bis 2017 soll dem ein Ende gesetzt werden, daran arbeite man bereits mit Hochdruck, so Schmidt.

PETA freut sich über Anklage

Vor über einem Jahr hat sich die Tierrechtsorganisation PETA entschieden, Strafanzeige gegen die Brüterei zu erstatten. Sie spricht jetzt von einem „historischen Durchbruch“, da das erste Mal in einem solchen Fall tatsächlich Anklage erhoben werde. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Münster auf Nachfrage erklärte, habe man die Anklage beim Landgericht Münster erhoben. Außerdem werde man gegebenenfalls eine höchstrichterliche Rechtsprechung anstreben, da es sich um ein bundesweites Problem handele.

Schmidt dagegen nannte das Töten der männlichen Küken allein aufgrund ihres „falschen“ Geschlechts „unerträglich“. Allerdings sei es keine Lösung, wenn man dieses Töten schlicht verbiete. Man müsse den Produzenten Alternativen mit an die Hand geben, andernfalls würde die Geflügelproduktion nur ins Ausland verlagert werden, wo man keinen Einfluss mehr auf das Tierwohl nehmen könne. Deshalb schlage man den „Weg der Forschung ein, um den Produzenten eine praxistaugliche Alternative zu bieten“.

Bisher wird Küken-Schreddern geduldet

Wie aus dem Bericht des „Spiegels“ hervorgeht, dulden Behörden und Landwirtschaftsministerium die Praxis bisher. Die Brüterei aus Senden wollte sich zum aktuellen Fall nicht äußern. Dafür erklärte Peta-Sprecher Edmund Haferbeck, dass man vor einem Jahr bei elf Staatsanwaltschaften gegen alle 20 Brütereien in Deutschland Anzeige erstattet habe. Es sei strafbar, Wirbeltiere ohne vernünftigen Grund zu töten.

Die Behörden, der Gesetzgeber, aber auch die Agrarindustrie hatten jahrelang immer neue Ausflüchte gefunden, um das sinnlose Küken-Schreddern zu verteidigen. Umso erfreuter zeigte sich jetzt auch Grünen-Vizefraktionschef Oliver Krischer über die Anklage. Es sei richtig, dass man nun auf dem Wege der Rechtsprechung versuche, die „perverse Praxis des Küken-Schredderns zu stoppen“. Schließlich weigert sich die Bundesregierung schon seit Jahren, eine Klarstellung im Tierschutzgesetz vorzunehmen, um das Küken-Schreddern zu unterbinden. Krischer kritisiert auch Schmidt, der mit „obskuren Forschungsvorhaben versuche, Zeit zu schinden“. Es ist bereits heute möglich, noch im Ei festzustellen, ob ein Küken männlich oder weiblich ist. Aufwand und Kosten sind aber höher, als die geschlüpften Küken zu töten.

Quelle: N-TV

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