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Kompromiss für Prostitutionsgesetz

Seit Monaten ringt die große Koalition bereits um ein neues, umfassendes Prostitutionsgesetz. Jetzt hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt und die wesentlichen Streitpunkte zwischen SPD und Union beigelegt, wie die Koalitionsfraktionen und das Bundesfamilienministerium bekannt gaben. Familienministerin Manuela Schwesig freute sich über die Einigung und erhofft sich nun endlich eine umfassende Regulierung des Gewerbes.

Was sieht das neue Prostitutionsgesetz vor?

Das neue Gesetz soll vor allem Prostituierte in Deutschland besser schützen. Unter anderem sieht es eine Kondompflicht für die Freier vor. Außerdem sollen Frauen regelmäßige Beratungstermine wahrnehmen können und es soll eine Anmeldepflicht für sie geben. Betreiber von Prostitutionsbetrieben sollen künftig nur noch dann ihr Gewerbe betreiben können, wenn sie eine staatliche Genehmigung erhalten. Dafür müssen sie sich einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Ziel ist es, zu verhindern, dass etwa vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell führen. Allerdings muss das Gesetz noch alle parlamentarischen Hürden nehmen und auch dann wird es wohl erst im Juli 2017 in Kraft treten.

Den größten Teil des Gesetzes hatte man bereits vor gut einem halben Jahr abgesegnet. Woran sich die Geister in der großen Koalition aber schieden, waren die verpflichtenden Beratungstermine. Die Länder und Kommunen hatten Einwände gegen die Termine erhoben, woraufhin Schwesig die Zahl der Termine drastisch reduzieren wollte. Das wiederum löste jedoch Protest von CDU und CSU aus.

Beratung für Prostituierte als Streitpunkt

Jetzt hat man sich darauf geeinigt, wie bereits ursprünglich vorgesehen, dass die Frauen einmal im Jahr zum Gesundheitsamt gehen und sich alle zwei Jahre bei einer Behörde anmelden müssen. Kürzere Intervalle greifen für besonders junge Frauen von 18 bis 21 Jahren. Allerdings will man kleine Ausnahmen machen, um die Kommunen, die schon durch die Flüchtlingskrise stark belastet sind, nicht noch weiter zu schwächen. So sollen Frauen, die sich bis Ende 2017 anmelden, erst nach drei Jahren wieder erneut eine Meldung abgeben. Prostituierte, die in mehreren Orten arbeiten, sollen sich auch nicht mehr in jeder Gemeinde einzeln anmelden müssen.

Trotzdem sorgt die Beratungspflicht weiterhin für Kritik. Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherein der Grünen-Fraktion, sprach gar von einem „harten Schlag gegen die Rechte der Betroffenen“. Sie spricht von Zwang und Druck, die mit dem Gesetz auf die Frauen ausgeübt werden und erklärt, dass die Grünen dies ablehnen müssten.

Auch die Beratungsstellen selbst zeigten Kritik. Insbesondere die Anmeldepflicht der Frauen käme einer gesellschaftlichen Stigmatisierung nach. Doch wenn Frauen sich nicht anmelden, müssen sie mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro rechnen. Bordellbetreiber, die gegen die gesetzlichen Auflagen verstoßen, können sogar mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belangt werden. Dieses Bußgeld sei zudem auch für Freier möglich, wenn diese sich nicht an die Kondompflicht halten.

Quelle: Focus

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