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Kommt eine Alarmfunktion für Kindersitze?

Little girl playing with animal toys in playroom

Weil in Düsseldorf eine betrunkene Mutter ihre dreijährige Tochter nachts alleine im Auto zurückließ, lässt das Verkehrsministerium eine Alarmfunktion für Kindersitze prüfen.

Hintergrund ist, dass Kinder immer wieder zu Schaden kommen, weil ihre Eltern sie alleine im Auto zurücklassen. Zuletzt gab es einen Fall in Düsseldorf. Dort hatten Passanten in der Altstadt ein Fahrzeug mit Dortmunder Kennzeichen entdeckt. Mitten in der Nacht saß darin ein dreijähriges Mädchen, dass verzweifelt gegen die Fenster schlug, um auf sich aufmerksam zu machen. Gegen 3:15 Uhr haben die Passanten die Polizei alarmiert, die die Fensterscheiben einschlug und das weinende Mädchen befreite. Eine halbe Stunde später kam die 23-jährige Mutter mit einem Begleiter an den Einsatzort. Bei ihr wurde ein Atemalkoholgehalt von fast zwei Promille festgestellt. Zwar blieb das Mädchen unversehrt, dennoch machten die Beamten eine Jugendschutzmeldung.

Könnten Warnsysteme für Kindersitze helfen?

Nach Vorstellung der Bundesregierung sollten Kindersitze künftig Alarm schlagen, wenn Kinder in ihnen alleine zurückgelassen werden. Dafür hat man die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, die Verwendung entsprechender Warnsysteme zu untersuchen, wie das Verkehrsministerium in Berlin mitteile. Allerdings rechnet man frühestens Ende kommenden Jahres mit belastbaren Ergebnissen.

Insbesondere in den bevorstehenden heißen Wochen des Jahres kann das Auto schnell zur tödlichen Hitzefalle werden. Gehen die Eltern einkaufen und lassen ihre Kinder im Auto zurück, kann das brandgefährlich sein. Laut ADAC kann die Temperatur im Auto schnell auf bis zu 60 Grad Celsius steigen. Immer wieder müssen Polizei und Feuerwehr wegen solcher Fälle eingreifen.

Kindersitze müssen bisher vor Verletzungen schützen

Bisher ist lediglich vorgesehen, dass Kindersitze Kinder vor Verletzungen bei Verkehrsunfällen schützen müssen, wie das Verkehrsministerium weiter erklärte. Allerdings gibt es derzeit „keine Anforderungen an ein Alarmsignal, das das Vergessen von Kindern in Fahrzeugen verhindern soll“.

Quelle: dpa

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