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Kommt die Flexi-Rente?

Die Flexi-Rente ist ein schönes Schlagwort, das sich immer häufiger im allgemeinen Sprachgebrauch findet. Jetzt soll am kommenden Donnerstag eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen werden. Die Bundesregierung will, dass darin Wege für einen flexibleren Übergang in den Ruhestand gefunden werden. Umgesetzt werden soll das Ganze schon bis zum Jahresende.

Doch bereits vor der Einberufung der Arbeitsgruppe gibt es erste Kritik und Auseinandersetzungen. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte die Flexi-Rente zur Bedingung gemacht, um der Rente mit 63 überhaupt zuzustimmen. Ziel der Union ist es, das Arbeiten im Rentenalter attraktiver zu machen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat dagegen ein ganz anderes Ziel: Er befürwortet die Rente mit 60.

DGB will Rente mit 60

Für die Gewerkschaften, so DGB-Vizechefin Annelie Buntenbach, stehen Verbesserungen beim „Übergang von der Arbeit in die Rente“ an erster Stelle. Buntenbach betont, dass es nicht in erster Linie um die Verbesserung der Arbeit im Rentenalter gehe, sondern um die Zeit vor dem Erreichen der Altersgrenze. Sie spricht sich weiter dafür aus, dass man prüfen müsse, wie man die Altersteilzeit-Regelungen ändern und verbessern könne.

Die Altersteilzeit stellt ein Modell zur Frühverrentung von Arbeitnehmern dar. Mit leicht gekürztem Einkommen arbeiten sie für einige Jahre in Vollzeit weiter, können dann aber vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen.

Die Gewerkschaften wollen bei den Gesprächen zur Flexi-Rente in erster Linie Regelungen für einen früheren Berufsausstieg finden und verbessern, während die Arbeitgeber gegen diese Form der Frühverrentung sind.

Arbeitgeber sind gegen die Rente mit 60

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeber (BDA) ist ebenfalls mit in der Arbeitsgruppe und hält Verbesserungen bei der Teilrente für unnötig. In einer Stellungnahme stellt man sich vehement gegen den Renteneintritt mit 60, der dürfe keinesfalls kommen. Es dürfe in den Gesprächen zur Flexi-Rente nicht um weitere Maßnahmen zur Frühverrentung gehen. Man sieht zwar im gerade beschlossenen Rentenpaket einen „guten ersten Schritt“, allerdings müssten noch weitere folgen. Nur so könnte ein Weiterarbeiten nach dem Erreichen der Altersgrenze tatsächlich attraktiver werden.

Die BDA gibt an, dass es bisher vorgesehen ist, bei der freiwilligen Weiterbeschäftigung älterer Mitarbeiter eine Befristung zu vereinbaren. Diese müsse aber auch generell möglich sein, etwa bei der erneuten Einstellung ehemaliger Mitarbeiter. Die Gewerkschaften sind naturgemäß gegen diese Befristungen. Man dürfe keinen neuen Befristungstatbestand für ältere Arbeitnehmer einführen, wie Buntenbach sagt. Sie spricht sich dafür aus, die Weiterbeschäftigung nach Erreichen der Rente genauso zu regeln, wie bei anderen Beschäftigungen.

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