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Das Rentenpaket in Deutschland ist beschlossene Sache

Auch wenn es im Vorfeld unter den Politikern der einzelnen Fraktionen erhebliches Gezerre rund um die Rente mit 63 und die Mütterrente gab, hat das Gesetzespaket zur Rentenreform den Bundesrat am 13. Juni 2014 erfolgreich passiert. Auch die „Flexirente“ gehört zu den Änderungen, die nun am 1. Juli 2014 in Kraft treten werden. Änderungswünsche hat der Bundesrat beim Rentenpaket nicht geltend gemacht.

Welche Folgen hat das Rentenpaket 2014

Wer ab dem vollendeten 63. Lebensjahr 45 Jahre der Beitragszahlung angesammelt hat, kann nun vorzeitig in Rente gehen. Auch die Nichtanrechnung von Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem 63. Geburtstag ist vom Bundesrat in der Gesetzesvorlage zur Rente mit 63 akzeptiert worden. Die „Flexirente“ macht es möglich, dass potentielle Pensionäre auch über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten können. Allerdings muss das vor dem regulären Renteneintrittsalter beantragt werden. Mütter, deren Kindern vor dem Jahr 1992 geboren wurden, bekommen im Osten etwa 25 Euro und im Westen rund 28 Euro mehr Rente. Diese Höhe leitet sich vom Wert der Rentenentgeltpunkte ab. Im Zuge der Rentenreform 2014 wird auch die Erwerbsminderungsrente leicht aufgestockt.

Private Altersvorsorge bleibt dennoch wichtig

Trotz der nun beschlossenen minimalen Verbesserungen sollte man die private Altersvorsorge nicht außer Acht lassen. Der größte „Feind“ des Lebensstandards im Alter ist die Inflation. Den stetigen Verlust der Kaufkraft sollte man nicht unterschätzen, selbst wenn die Inflationsrate derzeit unter den Zielvorgaben der Europäischen Union liegt. Welche Maßnahmen zur privaten Altersvorsorge im Einzelfall am günstigsten sind, hängt immer von den individuellen Faktoren ab. Man sollte deshalb nicht zur erstbesten Geldanlage oder Versicherung greifen, sondern sich immer gründlich auch über die steuerlichen Aspekte beraten lassen.

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