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70. Jahrestag Streik um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Group of employees in workwear carrying placards during strike

Der längste Streik in der deutschen Geschichte sorgte für einen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, der bis heute gilt.

In unserer Rubrik Jubilar des Tages gehen wir auf einen Arbeitskampf der IG Metall ein, der sich am 24. Oktober 2026 zum 70. Mal jährt. Am 24. Oktober 1956 begann in Schleswig-Holstein ein Arbeitskampf, der die Sozialgeschichte der Bundesrepublik prägen sollte. In den Werften und Metallbetrieben herrschten harte Bedingungen. Dazu gehörten körperlich schwere Arbeit, hohe Unfall- und Krankheitsrisiken sowie lange Arbeitszeiten. Während Angestellte im Krankheitsfall bereits bis zu sechs Wochen ihr Gehalt weiterbezogen, mussten Arbeiter in den ersten drei Krankheitstagen ganz ohne Einkommen auskommen und erhielten danach lediglich Krankengeld. Krankheit konnte eine Familie daher rasch in finanzielle Not bringen. Die IG Metall verlangte neben mehr Urlaub und Urlaubsgeld vor allem die Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten. Nachdem Tarifverhandlungen gescheitert waren und 88 Prozent der abstimmenden Gewerkschaftsmitglieder für den Ausstand votiert hatten, legten zunächst mehr als 26.000 Beschäftigte die Arbeit nieder. Der Streik weitete sich auf zahlreiche Betriebe aus und dauerte 114 Tage. Er endete erst im Februar 1957 und wurde damit zu einem Meilenstein der Geschichte der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der Erfolg des Streiks: IG Metall erkämpft Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Am Ende stand zwar noch keine vollständige rechtliche Gleichstellung, doch der Tarifabschluss bedeutete den entscheidenden Durchbruch. Arbeiter erhielten bei Krankheit einen tariflichen Lohnausgleich. Außerdem wurden längerer Urlaub und eine bessere Urlaubsvergütung vereinbart. Der öffentliche Druck wirkte rasch. Noch 1957 verbesserte der Bundestag die wirtschaftliche Sicherung kranker Arbeiter. 1969 folgte die vollständige gesetzliche Gleichstellung bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Damit wurde aus einem regionalen Tarifkonflikt ein Motor des bundesweiten sozialen Fortschritts. Der Ausstand gilt bis heute als historische Marke gewerkschaftlicher Solidarität. Er erinnert daran, dass soziale Rechte nicht selbstverständlich entstanden, sondern durch Ausdauer, Organisation und die Unterstützung der Familien sowie vieler Menschen außerhalb der Betriebe erkämpft wurden.

Welche Regelung gilt zur Lohnfortzahlung bei Krankheit seit 1994?

Seit dem 1. Juni 1994 bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (kurz EntgFG) die einheitliche gesetzliche Grundlage. Nach Paragraf 1 gilt es für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Der Paragraf 3 bestimmt: Wer infolge einer Krankheit unverschuldet arbeitsunfähig wird, hat gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen. Der Anspruch entsteht grundsätzlich nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung. Bei einer erneuten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit lebt ein neuer Sechs-Wochen-Anspruch auf, wenn die betroffene Person mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig war oder seit Beginn der ersten Erkrankung zwölf Monate vergangen sind. Der Paragraf 4 folgt dem Lohnausfallprinzip. Beschäftigte sollen grundsätzlich das Arbeitsentgelt erhalten, das ihnen ohne die Arbeitsunfähigkeit zugestanden hätte. Das Gesetz bündelte zuvor verstreute Vorschriften und formulierte einen gemeinsamen Schutz für alle Arbeitnehmergruppen. Die heutige Regelung führt damit eine Entwicklung fort, für die die Metallarbeiter 1956 und 1957 unter großen persönlichen Belastungen den entscheidenden Anstoß gegeben hatten.

Quelle: DGB, SPD, Entgeltfortzahlungsgesetz

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