Der Markt für
Lebensmittel statt Arzneimittel: Was schreibt die EU für Nahrungsergänzungsmittel vor?
Den europäischen Rechtsrahmen bildet die Richtlinie 2002/46/EG vom 10. Juni 2002. Sie soll die Vorschriften der Mitgliedstaaten angleichen und Verbraucher vor Gesundheitsrisiken sowie irreführenden Informationen schützen. Nahrungsergänzungsmittel ergänzen in Analogie zur Bezeichnung die normale Ernährung durch konzentrierte Nährstoffe oder andere Stoffe mit ernährungsspezifischer beziehungsweise physiologischer Wirkung. Angeboten werden sie beispielsweise als Tabletten, Kapseln oder Pulverportionen. Die Richtlinie gilt ausdrücklich nicht für Arzneimittel. Für zugesetzte Vitamine und Mineralstoffe bestehen Listen zulässiger Stoffe und Verbindungen. Auf dem Etikett müssen unter anderem die enthaltenen Nährstoffe beziehungsweise sonstigen Stoffe, die empfohlene tägliche Verzehrmenge und ein Warnhinweis gegen deren Überschreitung stehen. Hinzu kommt der Hinweis, die Produkte außerhalb der Reichweite kleiner Kinder aufzubewahren. Kennzeichnung und Werbung dürfen weder Heilung noch Behandlung oder Verhütung von Krankheiten versprechen. Ebenso wenig dürfen sie suggerieren, eine ausgewogene Ernährung könne keine angemessene Nährstoffversorgung ermöglichen. In Deutschland müssen Hersteller oder Einführer ihre Produkte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit anzeigen. Diese Anzeige ist jedoch keine behördliche Prüfung oder Zulassung; die Verantwortung für die Sicherheit liegt beim Lebensmittelunternehmer.
Vitamin D und Magnesium sind als Nahrungsergänzungsmittel besonders beliebt
Bei den verwendeten Präparaten stehen klassische Mikronährstoffe im Vordergrund. Nach dem Marktüberblick von Statista werden Vitaminpräparate in Deutschland häufiger genutzt als Mineralstoffpräparate. Unter den Vitaminen wird Vitamin D am häufigsten in Form eines Nahrungsergänzungsmittels verwendet, bei den Mineralstoffen führt Magnesium. Dabei handelt es sich um Spitzenreiter innerhalb ihrer jeweiligen Gruppe, nicht um eine gemeinsame Rangliste sämtlicher Nahrungsergänzungsmittel. Wie verbreitet die Einnahme insgesamt ist, zeigt auch eine vom Bundesinstitut für Risikobewertung 2025 vorgestellte Umfrage. Mehr als drei Viertel der Befragten hatten in den vorangegangenen zwölf Monaten entsprechende Produkte eingenommen. Beliebtheit bedeutet jedoch nicht automatisch gesundheitlichen Nutzen. Nach Einschätzung des Instituts ist ein zusätzlicher Nutzen bei bereits guter Mikronährstoffversorgung nicht belegt. Regelmäßig eingenommene hochdosierte Präparate können gesundheitliche Risiken erhöhen. Ob eine Ergänzung sinnvoll ist, hängt vielmehr von Ernährungsweise, Lebensphase und individuellem Gesundheitszustand ab.
Quelle: Bundesamt für Statistik, BMLEH, BfR

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