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Kommission für Mindestlohn nimmt die Arbeit auf

Der Mindestlohn in Deutschland gilt gerade einmal zwei Monate, schon startet die Mindestlohn-Kommission ihre Arbeit. Diese Kommission soll als unabhängiger Entscheider auftreten und alle zwei Jahre über die angemessene Höhe des Mindestlohns entscheiden. Bereits Anfang 2017 könnte demnach die erste Anpassung des aktuell eingeführten Mindestlohns kommen. Die genaue Höhe wird von der Mindestlohn-Kommission ein halbes Jahr vor der Anpassung festgelegt.

In dem Gremium sind Arbeitgeber und Gewerkschaften gleichermaßen vertreten. Henning Voscherau, der ehemalige Bürgermeister der Hansestadt Hamburg übernimmt den Vorsitz der Kommission. Alle zwei Jahre soll die Höhe des Mindestlohns überprüft und evtl. angepasst werden. Dabei soll sich die Kommission stets an den aktuellen Tarifentwicklungen orientieren, wie es im Gesetzestext heißt.

Mindestlohn könnte bei schlechter Konjunktur auch sinken

De facto bedeutet dies: Läuft es in der Wirtschaft gut und gelingt es den Gewerkschaften, Lohnerhöhungen mit den Arbeitgebern auszuhandeln, sollen auch diejenigen Arbeitnehmer profitieren, für die kein Tarifvertrag gilt. Zudem soll die Mindestlohn-Kommission bei der Festlegung des Mindestlohns darauf achten, dass die Arbeitnehmer einen „angemessenen Mindestschutz“ erhalten.

Allerdings muss ebenfalls Rücksicht auf die Wirtschaft genommen werden. Flaut die Konjunktur ab, kommt es sogar zu einer Wirtschaftskrise, könnte der gesetzliche Mindestlohn also auch gesenkt werden. Ziel ist es, Beschäftigung durch den Mindestlohn nicht zu gefährden.

Warum wurde die Mindestlohn-Kommission gebildet?

Wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erklärte, habe man sich bewusst für die Bildung einer unabhängigen Mindestlohn-Kommission entschieden, um den Konflikt der Festlegung des Mindestlohns aus der Politik herauszuhalten. Dabei agiert man nach dem Vorbild Großbritanniens, wo es eine „low pay commission“ gibt. Allerdings spielen dort die Sozialpartner (Arbeitgeber und Gewerkschaften) keine so große Rolle, wie in der deutschen Mindestlohn-Kommission.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber stellen je drei stimmberechtigte Vertreter in der Kommission. Zwei nicht stimmberechtigte Wissenschaftler, die beratend tätig werden, und der Vorsitzende komplettieren das neunköpfige Gremium. Neben der Festlegung des Mindestlohns gehört es zu den Aufgaben der Kommission, die Auswirkungen eben dieses Mindestlohns festzustellen und darüber alle zwei Jahre einen Bericht abzufassen.

Mindestlohn-Kommission entscheidet nicht über Aufzeichnungspflichten

Karl Schiewerling, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der Union, erklärte, dass die Mindestlohn-Kommission sich ebenfalls mit der Frage beschäftige, ob die umstrittenen Dokumentationspflichten beim Mindestlohn zwingend nötig seien. Diese besagen, dass Arbeitgeber für Minijobber die täglichen Arbeitszeiten genau festhalten müssen. Auch in den insgesamt neun Branchen, die als besonders gefährdet für Schwarzarbeit gelten, wie der Baubranche und der Gastronomie, bestehen die Aufzeichnungspflichten. In der Wirtschaft und auch bei der Union stoßen sie auf Widerstand.

Voscherau dagegen merkte zu diesen Aussagen an, dass es völlig natürlich sei, dass Startschwierigkeiten in der ersten Phase der Einführung des Mindestlohns auftreten. Die Kommission sei allerdings nicht der richtige Ansprechpartner für Fragen rund um die Umsetzung des Mindestlohns in der Praxis.

Quelle: Tagesspiegel

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