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Im Berliner Senat wurde jetzt die schon seit langem geforderte Umwandlungsverordnung beschlossen. Am Dienstag war es soweit und die Verordnung soll künftig zumindest in 21 so genannten „Milieuschutzgebieten“ die unkontrollierte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindern. Hausbesitzer können demnach vermietete Wohnungen nicht mehr einfach so an Interessenten verkaufen. Betroffen von der neuen Umwandlungsverordnung sind insgesamt 21 „Milieuschutzgebiete“, die in den Stadtteilen

  • Pankow,
  • Friedrichshain-Kreuzberg,
  • Tempelhof-Schöneberg und
  • Mitte

liegen. Dort gilt der Wohnungsmarkt als besonders angespannt und die Umwandlungsverordnung soll verhindern, dass langjährige Mieter aus ihrem Viertel vertrieben werden. Ebenso soll die „soziale Durchmischung“ in den Gebieten aufrechterhalten werden.

Was sieht die Umwandlungsverordnung konkret vor?

Die Umwandlungsverordnung sieht vor, dass die Bezirke jeden Einzelfall überprüfen können. Erst danach können sie in Anbetracht der Situation im Kiez entscheiden, ob die beantragte Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen genehmigt wird oder nicht. Es gibt allerdings auch Ausnahmen.

So dürfen Mietwohnungen generell in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, wenn der Hausbesitzer bei einer Haussanierung garantiert, dass die Wohnungen binnen sieben Jahren ausschließlich an die bisherigen Mieter veräußert werden. Alleine im vergangenen Jahr wurden in der Bundeshauptstadt übrigens 9.000 Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt.

Während der Mieterverein die Entscheidung begrüßte, zeigten sich Immobilienverbände weniger erfreut. Sie kritisieren, dass damit das Investitionsklima verschlechtert werde. Zudem nehme man weniger betuchten Kaufwilligen gerade in Zeiten von Niedrigzinsen die Chance, Eigentum zu erwerben.

Quelle: Tagesspiegel

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