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Mietpreisbremse kommt – aber mit Ausnahmen

Steigende Mieten, vor allem in begehrten Wohnlagen aufgrund von einem geringen Wohnungsangebot, sind ein massives Problem. Das hat auch die Regierung erkannt und bereits Anfang Oktober den Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas beschlossen. Als der Gesetzentwurf jedoch im Bundestag zur Beratung anstand, gab es Zwistigkeiten. Vor allem von der Union wurde der Gesetzentwurf geblockt. Nun haben sich SPD und Union bei ihrem Spitzentreffen im Kanzleramt geeinigt. In den vier Stunden andauernden Verhandlungen wurde in der letzten Nacht beschlossen, dass der Gesetzentwurf kommen soll, allerdings mit einigen Ausnahmen.

Wie sieht die Einigung bei der Mietpreisbremse aus?

So sollen künftig bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent höhere Mieten verlangt werden dürfen als die ortsüblichen Mieten betragen. Allerdings werden Neubauten und grundsanierte Wohnungen von diesem Grundsatz ausgenommen. So soll verhindert werden, dass der Neubau und die Sanierung von Wohnungen zurückgeht.

Zudem können die Länder selbst festlegen, welche Regionen überhaupt für die Mietpreisbremse in Frage kommen. Das heißt, dass in bisher weniger begehrten Vierteln die Mieten auch weiterhin deutlich über dem ortsüblichen Schnitt liegen dürfen.

Beschlossen wurde überdies das Bestellerprinzip bei der Beauftragung eines Maklers. Dessen Kosten muss künftig derjenige tragen, der den Makler beauftragt, in den meisten Fällen also der Vermieter, statt wie bisher der Mieter.

Man diskutierte ebenfalls über Mindestlohn und Energiewende

Zwei weitere Themen auf dem Treffen waren der Mindestlohn und die Energiewende. Beim Thema Mindestlohn einigten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel, SPD-Chef Sigmar Gabriel, CSU-Chef Horst Seehofer, Finanzminister Wolfgang Schäuble und die Fraktionsvorsitzenden darauf, bis Ostern die Probleme bei den Mindestlohn-Regelungen zu erfassen. Erst wenn diese Probleme gesammelt wurden, soll entschieden werden, wo noch Nachbesserungsbedarf besteht. Den sehen Unternehmen vor allem in den Dokumentationspflichten beim Mindestlohn.

Bei der Frage nach der Energiewende und dem nötigen Stromtrassenbau gab es bisher keine Einigung. Man vertagte die Entscheidung auf den Sommer, genauere Details wurden auch nach Abschluss des Treffens nicht bekannt gegeben.

Quelle: Zeit

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