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Reicht der Hirntod für die Organentnahme aus?

Darüber diskutierte gestern der Deutsche Ethikrat. In den Gesprächen ging es darum, wann ein Mensch als tot gelte und ihm demzufolge Organe entnommen werden könnten. Eine eindeutige Antwort konnte allerdings auch der Deutsche Ethikrat nicht geben. Zwar sprach sich eine Mehrheit von 18 Mitgliedern dafür aus, den medizinisch überprüften Hirntod als „sicheres Todeszeichen“ zu werten, es gab jedoch auch Kritiker. Sieben Mitglieder des Deutschen Ethikrates waren der Ansicht, dass der Hirntod lediglich ein Indiz dafür sei, dass der Tod bevorstehe und nicht mehr verhindert werden könne. Die Bewertungen des Deutschen Ethikrates wurden jetzt in einem mehr als 170 Seiten starken Papier veröffentlicht.

Derzeit gilt der Hirntod als unverzichtbare These für die Entnahme von Organen. Juristisch kann man einen Menschen erst dann für tot erklären, wenn dessen Hirntod nach einem festgelegten Diagnoseverfahren festgestellt wurde. Dabei gilt der Tod auch dann als eingetreten, wenn die wichtigsten Körperfunktionen, etwa durch künstliche Beatmung, aufrechterhalten werden. Die technischen Geräte würden ohnehin erst nach Beendigung der Organentnahme abgeschaltet, um so die entnommenen Organe nicht zu schädigen.

Auch bei Hirntod kann noch Entbindung stattfinden

Trotzdem gibt es kritische Stimmen. Denn auch nach einem Hirntod können dank moderner Gerätschaften in der Medizin noch Körperfunktionen aufrechterhalten werden. Stoffwechselvorgänge, die Atmung, Verdauung und Blutzuckerregulation sind einige dieser Funktionen. Eine Frau, bei der bereits ein Hirntod festgestellt wurde, konnte sogar noch entbinden.

Wer jetzt den Hirntod, wie die Kritiker, also nicht als sicheres Anzeichen für den Tod eines Menschen ansieht, der würde dafür plädieren, die Organentnahme nicht zu erlauben. Im Deutschen Ethikrat spricht die Minderheit, die sich gegen den Hirntod als sicheres Zeichen für den Tod ausgesprochen hat, dagegen davon, die Regelungen zur Organtransplantation neu zu fassen. Darin müsse es künftig heißen, dass eine Organentnahme auch bei „unausweichlich Sterbenden“ zugelassen ist.

Einig war man sich nach den Beratungen im Ethikrat nur darin, dass der Hirntod vor der Entnahme der Organe festgestellt werden müsse. Allerdings müssten die unterschiedlichen Meinungen über die Todesfeststellung eines Menschen auch in der Öffentlichkeit erklärt werden. Nur so könne man Patienten besser aufklären und im Endeffekt mehr Vertrauen in die Frage der Organspende aufbauen.

Organspendenbereitschaft ist deutlich zurückgegangen

Wichtig ist dies vor allem im Hinblick auf den deutlichen Rückgang der Bereitschaft zur Organspende. Gerade in den letzten beiden Jahren war die Organspende durch Bekanntwerden von Manipulationen an den Wartelisten deutlich zurückgegangen. 2009 gab es noch 1.217 registrierte Spender, fünf Jahre später waren es gerade einmal noch 864. Besonders dramatisch wird dies, wenn man sich bewusst macht, dass 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan warten. Auch der zuletzt bekannt gewordene Fall einer jungen Organspenderin aus Bremerhaven heizte die Diskussionen rund um die Organspende nochmals an. Die Ärzte hatten im Nachhinein festgestellt, dass ihnen bei der Hirntoddiagnose ein Fehler unterlaufen war und die bereits laufende Organentnahme abgebrochen.

Quelle: Onmeda

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