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Kommen die neuen Mindestvorgaben in der Pflege?

Auf den Stationen von Krankenhäusern sollen nach dem Willen des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn mehr Pflegekräfte eingesetzt werden. Bereits ab Januar soll eine neue Verordnung greifen, die unter anderem verpflichtende Untergrenzen für viele Klinik-Abteilungen vorsieht.

Ziel des Gesundheitsministers ist es, die Personalnot in den pflegeintensiven Klinikabteilungen zu reduzieren. Dafür hat Jens Spahn jetzt eine Verordnung unterzeichnet, die laut Bundesgesundheitsministerium noch im Laufe der Woche in Kraft treten soll.

Festgelegte Pflegekräftezahl auf bestimmten Klinikstationen

In bestimmten Abteilungen sollen die Krankenhäuser dann ab dem eine bestimmte Mindestanzahl von Pflegern und Krankenschwestern einsetzen. So soll mindestens eine Pflegekraft auf der Intensivstation durchschnittlich 2,5 Patienten betreuen. In der Nacht soll sie maximal für 3,5 Patienten zur Verfügung stehen.

Spahn begründet seinen Vorstoß unter anderem damit, dass zu wenige Pflegekräfte, die eingesetzt werden, auch Patienten gefährden. Mit den neuen Vorschriften wolle er „Patienten und Pflegekräfte gleichermaßen schützen“. Die Mindeststandards sollen allerdings schrittweise eingeführt werden, damit auch die Kliniken eine Chance haben, sich darauf einzustellen. Spahn fordert die Kliniken mit zu wenigen Pflegekräften für zu viele Betten auf, Betten abzubauen.

Neben den Mindestvorgaben für die Intensivstation gibt es solche auch für andere pflegeintensive Abteilungen, darunter die Kardiologie, die Unfallmedizin und die Geriatrie. Zusätzlich plant Spahn eine weitere Verschärfung des Personalschlüssels auf den Intensivstationen ab 2021. Dort sollen dann nur noch zwei Patienten am Tag bzw. drei Patienten in der Nacht auf eine Pflegekraft kommen. In der Geriatrie und der Unfallmedizin sieht Spahn maximal zehn Patienten für eine Pflegekraft am Tag und 20 in der Nacht vor. In der Kardiologie soll eine Pflegekraft tagsüber maximal zwölf und nachts höchstens 24 Patienten betreuen. Gesonderte Untergrenzen für Wochenenden und Feiertage will Spahn allerdings nicht einführen.

Spahn sieht auch Ausnahmen von den Untergrenzen vor

Allerdings gibt es auch in Spahns Papier Ausnahmeregelungen. So dürfen die Mindestvorgaben bei „kurzfristigen krankheitsbedingten Personalausfällen, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen“, unterschritten werden. Gleiches gilt „bei starken Erhöhungen der Patientenzahlen, wie beispielsweise bei Epidemien oder Großschadensereignissen“.

Jetzt müssen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, die zusammen die Krankenhaus-Selbstverwaltung bilden, erarbeiten, mit welchen Sanktionen Kliniken belegt werden können, die die Mindestvorgaben nicht einhalten. Dazu gehört auch, dass Untergrenzen für das Pflegepersonal auf anderen Klinik-Stationen festgelegt werden. Wenn das nicht klappt, hat Spahn bereits eine weitere Verordnung angekündigt. Denn ursprünglich sollte die Krankenhaus-Selbstverwaltung auch die Standards für die pflegeintensiven Stationen bestimmen, doch sind die Gespräche dafür gescheitert.

Quelle: dpa

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