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Klimawandel: Bei Unwetterschäden decken Soforthilfen nicht alles ab!

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Die Soforthilfen des Staates nach Unwetterschäden haben einige „Ecken und Kanten“. Das stellten Betroffene in vielen Regionen Deutschlands fest.

Im Sommer 2021 hofften die Betroffenen auf staatliche Soforthilfen nach immensen Unwetterschäden. Schnell wurden auch Zusagen von Politikerinnen und Politikern auf Landes- und Bundesebene gemacht. Doch der Blick aufs „Kleingedruckte“ in Landesverordnungen zur Gewährung von Soforthilfen zeigte, dass viele Betroffene leer ausgehen würden. Dort finden sich auch einige Kuriositäten, wie ein Blick in die Soforthilferichtlinie von Nordrhein-Westfalen (Ministerialblatt 5/2018) beweist.

Die Position „nicht soforthilfefähige Schäden“ ist höchst interessant

In der Richtlinie heißt es, dass bei den Soforthilfen die Schäden nicht berücksichtigt werden können, die „wirtschaftlich vertretbar versichert werden können“. In der Detailauflistung finden sich sämtliche Schäden, die durch Unwetterereignisse entstehen (auch Sturmschäden, Hagelschäden und Schäden durch Überschwemmungen). Doch die große Frage ist, was bei der Versicherbarkeit als „wirtschaftlich vertretbar“ gilt. Genaue Angaben finden sich dazu nicht, was den Behörden einen unbegrenzten Ermessensspielraum verschafft. Dieser Spielraum kann am Ende zu einer kompletten Verweigerung der Soforthilfen führen, wenn sich jemand 50 oder mehr Prozent Risikoaufschlag in der Hausratversicherung oder Gebäudeversicherung schlicht aufgrund eines geringen Einkommens nicht leisten kann. Eine Ausnahme für den Fall, dass mehrere Versicherungen den Abschluss angefragter Policen ablehnen, sieht die Soforthilferichtlinie von NRW nicht vor. Es bleibt der Tatbestand der grundsätzlichen Möglichkeit zum Abschluss solcher Versicherungen gegen Elementarschäden.

Welche weiteren Fragen wirft die Soforthilferichtlinie von NRW auf?

An einer anderen Stelle der Richtlinie heißt es, dass nur Schäden berücksichtigungsfähig sind, die durch „direkte Einwirkungen der Schadensursache“ entstanden sind. Das ist problematisch, denn bei solchen großflächigen Schäden wie im Sommer 2021 reichen die zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Handwerksbetriebe in der Regel nicht aus, um sofort eine Notsicherung der beschädigten Gebäude zu garantieren. Wer trotz intensiver Bemühungen keine Handwerker bekommt, bleibt also grundsätzlich zumindest mit Blick auf die staatlichen Soforthilfen auf möglichen Folgeschäden sitzen. Ein ähnlich fraglicher Passus findet sich bei den Regelungen rund um Schäden am Hausrat. Geräte der Unterhaltungselektronik sind soforthilfefähig, nicht aber die Lebensmittel, die durch die Unwetterschäden unbrauchbar geworden sind. Kurios ist das allein aufgrund der Logik. Stereoanlagen oder Fernseher sind nicht überlebensnotwendig, aber ohne Nahrungsmittel kann kein Mensch lange überleben.

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich zur Wirksamkeit der Soforthilfen?

Allein auf die Soforthilfen des Bunds und der Länder sollten sich die Haushalte in Deutschland nicht verlassen. Hausratversicherungen, Gebäudeversicherungen und Kaskoversicherungen, die auch bei Elementarschäden greifen, gehören zur Grundausstattung eines jeden Haushalts. Die Notwendigkeit solcher Versicherungspolicen wächst in den nächsten Jahren mit Blick auf die Entwicklung des globalen Klimawandels und der daraus resultierenden Großwetterereignisse. Von der vorindustriellen Zeit bis zum Jahr 2019 wurde auf der Erde bereits ein Anstieg der durchschnittlichen Jahrestemperaturen um 1,6 Grad Celsius gemessen. Inzwischen sind sich die Klimaforscher ziemlich einig, dass auch die 2-Grad-Schwelle trotz aller Bemühungen um einen verbesserten Klimaschutz überschritten wird. Der Deutsche Wetterdienst gibt aufgrund seiner Klimamodelle eine steigende Wahrscheinlichkeit für großflächige Unwetterereignisse für die nächsten Jahre an. Diese Angaben werden von den Modellen der sogenannten Attributionsforschung bestätigt. Einige der sogenannten „Kippelemente“ des Klimas wurden bereits aktiviert. Beweise liefern beispielsweise die neuesten Temperaturrekorde in der Arktis und der Antarktis. Setzt sich das ungebremst fort, kommt es zu einer unumkehrbaren Kettenreaktion.

Quelle: Ministerialblatt NRW, DWD

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