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Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV sehr erfolgreich

Mehr als eine Million Sanktionen haben die Arbeitsämter im vergangenen Jahr gegen Hartz-IV-Bezieher ausgesprochen. Immer mehr von ihnen sind damit nicht einverstanden und setzen sich zur Wehr. Die Linkspartei hatte eine Anfrage beim Bundesarbeitsministerium (BMAS) gestellt, wie erfolgreich die Klagen und Widersprüche waren. Bei der Antwort kamen folgende Zahlen heraus:

  • 6.367 Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen – 2.708 Klagen teilweise oder vollständig zugunsten der Arbeitslosen entschieden
  • 61.498 Widersprüche gegen Hartz-IV-Sanktionen – 22.414 Widersprüche teilweise oder vollständig zugunsten der Arbeitslosen entschieden

Das sind alleine bei den Widersprüchen 36 Prozent. Die Staatssekretärin Gabriele Lösekrug-Möller von der SPD schrieb in der Antwort, dass damit erstmals Zahlen des BMAS geliefert worden seien, wie erfolgreich Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen sind. Grund dafür:  Derartige Daten lagen für die vorhergehenden Jahre 2011 und 2012 bisher nicht vor. Die Linkspartei stellt sich generell gegen die Sanktionen bei Hartz IV. Katja Kipping, die Parteivorsitzende, erklärte, dass man „Grundrechte nicht kürze“. Die Sanktionen bei Hartz IV müssten ihrer Meinung nach gänzlich abgeschafft werden, da es durch sie zu zahlreichen Rechtsverstößen komme.

Bundesagentur für Arbeit verteidigt Hartz-IV-Sanktionen

Die Bundesagentur für Arbeit hat im Rahmen der Hartz-Reformen die Möglichkeit von Sanktionen erhalten. Damit könnten Hartz-IV-Empfänger, die Termine beim Amt versäumen, an Schulungen nicht teilnehmen oder zumutbare Arbeiten ablehnen, bestraft werden. Seit dem Jahr 2007 wurden deshalb mehr als sechs Millionen solcher Strafen ausgesprochen. Der Großteil der Sanktionen lässt sich auf Meldeversäumnisse zurückführen. 2013 lag die durchschnittliche Leistungskürzung nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit bei 106 Euro.

Die heftige Kritik versteht die Behörde indes nicht, will sogar künftig noch strenger agieren. Am liebsten wäre es ihr, sie könne härtere Strafen verhängen, bei wiederholten Terminversäumnissen sogar das Geld sofort streichen. Dieser Vorschlag wird derzeit in einer Arbeitsgruppe diskutiert.

Gerichte sind von Hartz-IV-Klagen überlastet

Die Gerichte brechen unter der Last der vielen Klagen fast zusammen. Neben den Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV gibt es auch zahlreiche Klagen gegen den generellen Hartz-IV-Bescheid. Bis Ende des letzten Jahres stieg daher die Zahl der Widersprüche gegen den Hartz-IV-Bescheid auf 193.966 an.

Ende Dezember 2013 waren aber noch 201.157 Klagen der Hartz-IV-Empfänger bei den Sozialgerichten anhängig. Dabei sind die Entscheidungen eindeutig. 41,7 Prozent der Klagen und 35,5 Prozent der Widersprüche wurden zumindest teilweise oder auch gänzlich zugunsten der Arbeitslosen entschieden.

Prozesskostenhilfe für Hartz-IV-Empfänger heizt Klagewelle an

Für Arbeitslose geht es nicht nur um die Einforderung von Gerechtigkeit. Da sie für den Gang vors Sozialgericht in aller Regel nichts zahlen müssen, weil ihnen Prozesskostenhilfe zusteht, ist die Klagewut noch größer geworden. Einstiges Ziel dieser Lösung: Auch weniger finanzstarke Menschen sollten ihre Rechte vor Gericht einklagen können. Wenn das Gericht die Prozesskostenhilfe gewährt, muss der Staat für die Anwaltskosten aufkommen.

Das hat aber auch negative Seiten. Viele Anwälte drängen darauf, vor Gericht zu ziehen, da sie selbst an den Klagen verdienen wollen. Der Verdienst pro Verfahren ist zwar nicht allzu hoch, doch hier macht es, wie so oft, die Masse.

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