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Klage gegen Zalando wegen künstlicher Verknappung

Wie die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs am Donnerstag mitteilte, habe man wegen „irreführender Werbung“ Klage gegen den Online-Modehändler Zalando eingereicht. Man wirft dem Händler vor, bei verschiedenen Artikeln einen geringeren Lagerbestand angegeben zu haben, als tatsächlich vorhanden war, wodurch die Kunden zum Kauf gedrängt worden seien, indem Knappheit vorgetäuscht wurde.

Abmahnung an Zalando bereits versendet

Konkret ging es um Kleidungstücke, bei denen behauptet wurde, es seien noch „3 Artikel verfügbar“. Allerdings habe man die Anzahl der Kleidungsstücke im Warenkorb später beliebig erhöhen könnten. Das hatten Testkäufer bereits im August aufgedeckt, die die künstlich verknappten Waren in den Tests fünf oder sogar zehn Mal bestellen konnten. Wie der NDR damals angab, entstehe beim Kunden so der Eindruck, dass die Ware knapp sei, obwohl dies nicht den Tatsachen entspreche.

Daraufhin erhielt Zalando eine Abmahnung von der Wettbewerbszentrale, wie Peter Brammen, Sprecher der Organisation bestätigte. Er erklärte weiter, dass Zalando die Kunden auf einer falschen Grundlage dazu dränge, sich schneller zum Kauf zu entscheiden. Ohne die künstliche Verknappung hätte der Kunde vielleicht noch einmal überlegt und sich gegen den Kauf entschieden.

Zalando reagierte zügig auf Abmahnung

Der Onlinehändler reagierte auf die Abmahnung zügig und änderte den kritisierten Hinweis auf „mehr als drei Artikel verfügbar“. Jetzt sind auch die Wettbewerbshüter auf den Fall aufmerksam geworden und werfen Zalando vor, man habe die Kunden zu einer Kaufentscheidung drängen wollen.

Das Unternehmen selbst zeigte sich überrascht über die Klage. Man habe die kritisierten Angaben im Online-Shop bereits Anfang September geändert, so Unternehmenssprecher Boris Radke. Weiter hieß es, dass die Wettbewerbszentrale sich nun zur Klage auf Unterlassung entschieden habe, nachdem außergerichtliche Einigungsversuche gescheitert waren.

Quelle: Welt

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