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Klage gegen Tarifeinheitsgesetz scheitert

Die Klage dreier Spartengewerkschaften vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterte. In dem Eilverfahren hatten die Ärztegewerkschaft Marburger Bund, der Deutsche Journalistenverband und die Pilotengewerkschaft Cockpit gefordert, dass das im Juli verabschiedete Tarifeinheitsgesetz bis zur endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichts im nächsten Jahr nicht zur Anwendung kommt. In dem Beschluss der Karlsruher Richter unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1571/15 hieß es, dass derzeit keine so schweren Nachteile für die Kläger erkennbar sind, dass eine Eilentscheidung gerechtfertigt sei.

In dem Tarifeinheitsgesetz, das seit Ende Juli 2015 gilt, heißt es, dass in einem Betrieb, in dem zwei Gewerkschaften die gleichen Arbeitnehmergruppen vertreten, nur der Tarifvertrag gilt, der mit der Gewerkschaft abgeschlossen wurde, die die meisten Mitglieder im Betrieb vertritt.

Lufthansa-Tarifstreit könnte zum Testfall für Tarifeinheitsgesetz werden

Gegen das Tarifeinheitsgesetz wurde auch Klage beim Verfassungsgericht eingereicht. Die Entscheidung soll bis Ende 2016 fallen, bisher sei der Ausgang des Verfahrens allerdings offen. Der Tarifstreit bei der Lufthansa könnte nun aber zum Testfall für das Tarifeinheitsgesetz werden.

Jetzt hat das Registergericht nämlich auch die Gründung der Industriegewerkschaft Luftverkehr (IGL) bestätigt, wie Ufo-Chef Nicoley Baublies am Freitag bestätigte. Demnach wolle die IGL die Lufthansa umgehend zu Tarifverhandlungen für das Bodenpersonal, immerhin 33.000 Mitarbeiter, auffordern. Bisher wird dieser Mitarbeiterstamm exklusiv von Verdi vertreten und es laufen bereits Tarifverhandlungen.

Nach Tarifeinheitsgesetz wird noch mehr unterteilt

Bisher gab es bei der Lufthansa eine klare Spartenaufteilung, was die gewerkschaftliche Vertretung der Lufthansa-Mitarbeiter betraf. So wurde das Bodenpersonal von Verdi, das Kabinenpersonal von Ufo und die Piloten von der Vereinigung Cockpit (VC) vertreten. Diese Spartenaufteilung hat die Ufo mit der IGL-Gründung nun offiziell aufgekündigt. Baublies gab an, dass jeder denkbare Partner Mitglied in der Dachgewerkschaft werden könne, ausgenommen davon sei nur Verdi.

Christine Behle, Vorstandsmitglied bei Verdi und gleichzeitig stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende bei der Lufthansa, reagierte empört. Mit der IGL habe Ufo ein „nicht tragfähiges Konstrukt“ ins Leben gerufen. Organisationen, die im engeren Sinne gar nicht als Gewerkschaften bezeichnet werden könnten, seien darin versammelt.

Steigt die Lufthansa jetzt tatsächlich in die Verhandlungen mit der IGL ein, wäre das ein echter Präzedenzfall. In dem Falle müsste notariell ausgezählt werden, ob IGL oder Verdi mehr Mitglieder im Unternehmen haben. Nur diese Gewerkschaft dürfte dann mit der Lufthansa verhandeln, die zweite Gewerkschaft dürfe die Ergebnisse nur noch abnicken. Von Lufthansa selbst gibt es bisher zu dem Thema noch keine Äußerungen, man will sich offenbar nicht in das Gerangel der Gewerkschaften einmischen.

Quelle: Südwestpresse

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