Die Mitglieder der Bundestagsfraktion aus Vertretern von Bündnis 90 und den Grünen befürchten, dass die bei den Landfahrzeugen erzielten
Wie sieht die Entwicklung der letzten Jahre bei der Seeschifffahrt aus?
Die Bundesregierung wurde in der Kleinen Anfrage dazu aufgefordert, die Emissionsdaten der internationalen Schifffahrt ab dem Jahr 2008 bis heute offenzulegen. Allerdings berief sich die Regierung der Antwort darauf, dass lediglich verlässliche Daten bis zum Jahr 2012 vorliegen. Sie stammen aus der „Third IMO GHG“-Studie. Danach hat sich die CO2-Menge sprunghaft in verschiedene Richtungen entwickelt. 2008 kamen noch 921 Millionen Tonnen CO2 durch Schiffsmotoren zustande. Im Jahr 2010 sank der Wert auf 771 Millionen Tonnen. Im Jahr 2011 erhöhte sich die Menge auf 850 Tonnen und reduzierte sich im Folgejahr erneut um 54 Millionen Tonnen. Ähnlich sieht die Entwicklung auch bei den CO2-Äquivalenten aus, welche Einfluss auf das globale Klima haben.
In welchem Umfang sollen die Emissionen der Schiffe eingedämmt werden?
Von der Fachkommission der International Maritime Organisation wurden Vorgaben beschlossen, nach denen die Emissionen der Seeschifffahrt aus dem Jahr 2008 bis zum Jahr 2050 auf die Hälfte reduziert werden sollen. Diesen Plänen haben alle 173 Staaten zugestimmt, welche der International Maritime Organisation angeschlossen sind. Der Beitrag der Seeschifffahrt zur Reduzierung des Treibhausgasausstoßes ist unverzichtbar, wenn mit Klimaschutzmaßnahmen die Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur unter zwei Grad Celsius begrenzt werden soll. Konkrete Pläne dazu sollen spätestens im Jahr 2023 vorliegen.
Aber die Bundesregierung möchte vorher beispielsweise die Entwicklung von Technologien zur Nutzung erneuerbarer Kraftstoffe unterstützen. Dabei soll aber auch die Klimabilanz der Herstellung derartiger Kraftstoffe noch stärker als bisher berücksichtigt werden. Das gilt analog auch für die Nutzung elektrischer Antriebe, denn hier ist die Klimabilanz bei der Nutzung von Strom aus Kohle- oder Gaskraftwerken häufig noch schlechter als bei der direkten Verbrennung von Kraftstoffen an Bord der Schiffe. Dort gilt bereits ab 2020 der Anspruch, nur noch Kraftstoffe mit einem Schwefelgehalt von weniger als 0,5 Prozent zu verwenden.
Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/3662
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