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In Deutschland wird mehr geschenkt und geerbt

Geht es um verschenktes und vererbtes Vermögen, so ist dessen Volumen in den vergangenen sechs Jahren deutlich angestiegen. Seit der letzten Erbschaftssteuerreform hat sich das verschenkte Vermögen um den dreifachen Betrag erhöht. Etwas geringer fiel das Plus dagegen bei den Erbschaften aus, was sich auf bestimmte Steuerregelungen für Erbschaften zurückführen lässt.

Die letzte Erbschaftssteuerreform aus dem Jahre 2009 führte demnach zu einem drastischen Anstieg von Schenkungen. Deren Volumen belief sich 2013 auf 39,9 Milliarden Euro. Bei den Erbschaften gab es ein Plus von 42 Prozent, deren Volumen betrug entsprechend 30,5 Milliarden Euro, wie Angaben des Statistischen Bundesamts in Wiesbaden zu entnehmen ist.

Volumen bei Erbschaft und Schenkung steigt, Zahl sinkt

Dabei ging die Zahl der Schenkungen seit 2009 um mehr als 21 Prozent auf 46.832 zurück. Grund dafür: Nach der letzten Erbschaftssteuerreform sind die Freibeträge angestiegen. Schenkungen, die unterhalb der Freibeträge liegen, werden nicht mehr mit erfasst. Im Gegensatz dazu steht die Zahl der Schenkungen von mehr als 20 Millionen Euro. Diese nahm deutlich zu, von zwölf Prozent ging es rauf auf 49 Prozent.

Bei den Erbschaften sind es vor allem die Betriebsvermögen, die zu einem drastischen Anstieg führten. Hier wurden nicht nur höhere Freibeträge eingeführt, sondern die Regelungen für das Vererben von Betriebsvermögen günstiger gestaltet. So sorgte dies dafür, dass die steuerpflichtigen Schenkungen um 13,7 Prozent absanken. Die tatsächlich festgesetzten Steuern sanken sogar um 21,4 Prozent.

2013 nahm der Staat etwa 4,6 Milliarden Euro aus Erbschafts- und Schenkungssteuern ein. 2009 waren es 4,5 Milliarden Euro. Das größte geschenkte Vermögen war, außer im Jahr 2010, stets das Betriebsvermögen. Diese Schenkungen erhöhten sich im verglichenen Zeitraum von 5,2 auf 20,1 Milliarden Euro.

Allerdings gab es im Dezember 2014 einen Dämpfer für die günstigen Regelungen. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese nämlich teilweise für verfassungswidrig erklärt. Vor dem Urteil hatten aber viele Betriebsinhaber die bis dato geltende Regelung noch kräftig genutzt.

Quelle: Focus

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