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Hitzefrei auch im Job?

Amazing evening with sunset in Eagle mountains. Beautiful sunset within inversion

Angesichts der derzeitigen Hitzerekorde stellt sich so manchem Arbeitnehmer die Frage, ob er auch auf der Arbeit hitzefrei bekommt. Fakt ist: Forderungen nach verkürzten Arbeitszeiten oder verlängerten Pausen gibt es schon lange, klare rechtliche Regelungen fehlen jedoch.

So fordert die Gewerkschaft Ver.di anhand der hohen vorhergesagten Temperaturen längere Pausen für Arbeitnehmer. Rein rechtlich haben Arbeitnehmer darauf keinen Anspruch, allerdings werden in vielen Unternehmen zusammen mit dem Betriebsrat Lösungen gefunden, wie etwa ausgefallene Arbeitszeiten wieder nachgeholt werden können.

Linke wollen hitzefrei rechtlich durchsetzen

Wie die Parteivorsitzende der Linken, Janine Wissler erklärte, fordert die Partei ebenfalls ein Recht auf hitzefrei oder zumindest verkürzte Arbeitszeiten – und das bei vollem Lohnausgleich. Sie begründet dies damit, dass man „Klimaanpassungen im Arbeitsrecht“ brauche.

Bisher allerdings gibt es ein solches Recht auf hitzefrei nicht. Dennoch muss nicht jeder im heißen Büro oder der Werkhalle sitzen oder stehen. Laut Arbeitsrechtlerin Nele Urban gibt es sehr wohl „detaillierte Regeln“ im deutschen Arbeitsrecht, „wie mit der Hitze umzugehen ist“. Dafür lohnt ein Blick in die Arbeitsstättenregelung.

Arbeitsstättenregelung (ASR A3.5) regelt Temperaturen am Arbeitsplatz

So ist in der Arbeitsstättenregelung detailliert geregelt, wie der Arbeitgeber bei welchen Temperaturen zu reagieren hat. So gilt, dass bei Temperaturen von 26 bis 30 Grad Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Schutz besonders gefährdeter Personen zu gewährleisten. Dazu zählen etwa Schwangere, Menschen, die körperlich arbeiten oder schwere Arbeitskleidung tragen müssen.

Bei Temperaturen zwischen 30 und 35 Grad Celsius müssen Arbeitgeber Maßnahmen gegen die Hitze ergreifen: Sie können etwa Getränke bereit stellen, Home Office und Gleitzeitarbeit anbieten, Luftduschen oder die Bekleidungsregeln am Arbeitsplatz lockern. Das Stoßlüften versteht sich natürlich von selbst. Der Einsatz von Ventilatoren oder der Einbau von Jalousien kann ebenfalls zu diesen Maßnahmen zählen.

Ab Temperaturen von 35 Grad Celsius darf, sofern es sich vermeiden lässt, nicht dauerhaft gearbeitet werden. Dennoch resultiert daraus kein Recht auf hitzefrei für Arbeitnehmer. Allerdings riskiert der Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit, wenn er nicht reagiert.

Trotzdem dürfen Arbeitnehmer nicht einfach von sich aus zu Hause bleiben. Das kann nämlich ein Kündigungsgrund sein, insbesondere, wenn der Arbeitnehmer die vorgenannten Maßnahmen ergriffen hat. In diesem Fall muss man von einer Arbeitsverweigerung ausgehen.

Quelle: WDR

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