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Arbeitszeugnisse: Welche Anforderungen müssen Zeugnis-Generatoren erfüllen?

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Generatoren für Arbeitszeugnisse sind zu wichtigen Alltagshelfern geworden. Allerdings kommt es auf die richtige Auswahl an, um auf der sicheren Seite zu sein.

Aussagekräftige Arbeitszeugnisse sind eine wichtige Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Bewerber/-innen für die Besetzung freier Stellen. Sie liefern Hinweise zu zahlreichen Eigenschaften der in die engere Auswahl kommenden Personen, deren Auswertung vor allem bei der Besetzung von Führungspositionen quer durch alle hierarchischen Ebenen eines Unternehmens unverzichtbar ist.

Rechtssichere Arbeitszeugnisse mit einem Generator erstellen

Alle abhängig Beschäftigten haben das Recht, beim Ausscheiden aus einem Unternehmen ein schriftliches Arbeitszeugnis zu verlangen. Das leitet sich aus den Bestimmungen des Paragrafen 109 der Gewerbeordnung ab. Dabei haben die Beschäftigen die Wahl zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis. Vor allem die qualifizierten Zeugnisse verursachen durch ihren Umfang einen erheblichen Aufwand, der jede Menge Arbeitszeit in den Personalabteilungen großer Unternehmen sowie in Zeitarbeitsfirmen verursacht. Sie sind die Hauptzielgruppen, an die sich der Arbeitszeugnis-Generator von Haufe richtet. Er hat den Vorteil, dass sich dort Arbeitszeugnisse sowohl in deutscher als auch englischer Sprache binnen kurzer Zeit rechtssicher erstellen lassen. Das sichert eine Funktion zur Quick-Bewertung mit wenigen Mausklicks. Der Herausgeber des Zeugnisgenerators ist der 1951 von Rudolf Haufe gegründete Verlag, der 1993 als Tochterunternehmen das Lexware-Softwarehaus gründete. Bereits ab dem Jahr 1968 gab der Verlag eine Loseblattsammlung zum Arbeitsrecht heraus.

Welche Anforderungen stellt das deutsche Recht an Arbeitszeugnisse?

Die inhaltlichen Anforderungen definiert der Paragraf 109 der Gewerbeordnung. Darauf verweist auch der Paragraf 630 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Zeugnispflicht zum Ende von Dienstverhältnissen regelt. Danach muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Bewertungen der erbrachten Leistungen sowie zum Verhalten der Arbeitnehmer enthalten. Zu den Pflichtangaben gehören außerdem Daten zur Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie zur Art der Beschäftigung. Diese Angaben sind auch in einem einfachen Arbeitszeugnis unverzichtbar. Es dürfen ausschließlich leicht verständliche und keine zweideutig auslegbaren Formulierungen zum Einsatz kommen.

Arbeitszeugnisse müssen immer der Wahrheit entsprechen

Zusätzlich muss ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2008 berücksichtigt werden (Aktenzeichen 9 AZR 632/07). Es bezieht sich auf die Wahrheitspflicht sowie die Pflicht zu einer „wohlwollenden Bewertung“. Die wohlwollende Beurteilung hat das Bundesarbeitsgericht in einem weiteren Urteil aus dem Jahr 2012 bestätigt (Aktenzeichen 9 AZR 227/11). Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass persönliche Affinitäten zu schlechten Bewertungen führen können, die den Beschäftigten in ihrer weiteren beruflichen Karriere schaden. Deshalb schließt die ständige Rechtsprechung zum Arbeitsrecht auch die Erwähnung einiger Dinge aus. Betroffen sind beispielsweise Alkohol- und Drogenmissbrauch, Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit, eine anerkannte Schwerbehinderung sowie Angaben zu den Krankheitszeiten. Wettbewerbsverbote und eine Tätigkeit im Betriebsrat dürfen ebenfalls nicht erwähnt werden.

Quelle: BGB, Gewerbeordnung, Bundesarbeitsgericht, Haufe-Shop

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