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„Happy Birthday“-Song unterliegt keinem Urheberrechtsschutz

Von einem US-Bundesgericht wurde am 22. September 2015 entschieden, dass die Texte zum Song „Happy Birthday“ keinen Schutz durch das Urheberrecht genießen. Die Entscheidung von Richter George H. King bedeutet, dass keine Lizenzgebühren bei der Nutzung des Songs mehr erhoben werden dürfen. Die Entscheidung fiel im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung zwischen der Filmproduzentin Jennifer Nelson und dem Unternehmen Warner / Chappell. Jennifer Nelson hatte geklagt, weil sie einen Dokumentarfilm über die Entstehung des Liedes gemacht hatte und von Warner / Chappell zur Kasse gebeten wurde.

Wie begründete das Gericht die Entscheidung?

Die Juristen des Musikverlags Warner / Chappell waren der Überzeugung, die kompletten Rechte am „Happy Birthday“-Song zu besitzen. Der Verlag ist der Rechtsnachfolger von Summy Co., wo der Song 1935 erstmals publiziert wurde. Daraufhin verlangte Warner / Chappell bis zu zwei Millionen Dollar pro Jahr als Gebühren für die Nutzung von „Happy Birthday“ in Filmen, Serien und Shows. Richter George H. King begründete sein Urteil unter Anderem damit, dass weder Patty Smith Hill noch Mildred J. Hill jemals Rechte an „Happy Birthday“ geltend gemacht haben. Dazu sollte man wissen, dass der Geburtstagssong auf „Good Morning to All“ beruht, der von den Schwestern im Jahr 1893 als Kinderlied geschrieben wurde. Im Jahr 1934 wurde lediglich die Melodie urheberrechtlich geschützt.

Welche Konsequenzen hat das Urteil zu „Happy Birthday“?

Mark Rifkin, der Anwalt der Filmemacherin Jennifer Nelson, zeigte sich nach dem Urteil erfreut darüber, dass dieser Song nun zum Gemeineigentum zählt und es niemanden mehr gibt, der behaupten kann, der Eigentümer der Rechte am Text von „Happy Birthday“ zu sein. Der nächste Schritt von Rechtsanwalt Mark Rifkin wird sein, eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der von Warner / Chappell erhobenen Gebühren einzuleiten. Für den Musikverlag könnte das Urteil von George H. King bedeuten, dass sämtliche vereinnahmten Gebühren zurückgezahlt werden müssen.

Quelle: Variety

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