Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Große Umweltprobleme beim Abwracken von Seeschiffen

Strand mit Warnflagge

Das Schadstoffaufkommen und die Belastungen der Meere und Strände beim Abwracken ist enorm. Dieses Thema stand im Fokus einer Kleinen Anfrage im Bundestag.

Die Anfrage an die Bundesregierung zum Abwracken von Seeschiffen stammt von Abgeordneten der FDP. Inzwischen liegt die Antwort der Bundesregierung vor. Darin fällt sofort ein negativer Aspekt ins Auge. Die bereits im Jahr 2009 als Hongkong-Konvention verabschiedete Regelung wurde noch immer nicht von der notwendigen Anzahl von Staaten ratifiziert. Das heißt, vor allem in Entwicklungsländern gibt es noch keine Überwachung und Einschränkung der ökologischen Folgen des Abwrackens von Seeschiffen nach der vorsätzlichen Strandung.

Was belastet beim Abwracken von Seeschiffen die Umwelt?

Bei der Strandung werden die Schiffe gezielt bei Flut auf Grund gesetzt. Das geschieht im Gezeitenbereich, sodass die Schiffswracks bei Ebbe zugänglich sind. Sie werden an Ort und Stelle zerlegt. Dabei fließen die vorhandenen Reste von Kraftstoffen, Schmierstoffen und anderen Chemikalien (beispielsweise Tributylzinn-Verbinundungen, kurz TBT) ungehindert ins Meer. Außerdem erfolgt beim Abwracken von Seeschiffen im Gezeitenbereich ein Eintrag von Asbest und Schwermetallen, der die empfindlichen Ökosysteme in den Ozeanen nachhaltig schädigt. Hinzu kommt, dass in den bedeutendsten Abwrackländern der notwendige Arbeitsschutz nicht gewährleistet ist. Zu diesen Ländern gehören insbesondere Indien, Bangladesch, China, Pakistan und die Türkei. Nach den Angaben der Shipbreaking Platform waren im letzten Jahrzehnt 400 Todesfälle bei den Abwrackarbeiten in der Gezeitenzone zu beklagen.

Welche Bedeutung hat die Strandung der Schiffe zum Abwracken?

Seit dem Jahr 2009 wurden nach den Daten der Shipbreaking Platform mehr als 6700 Seeschiffe im Gezeitenbereich zerlegt. Der Klima- und Umweltschutz rück immer mehr in den Vordergrund, aber dennoch erhielten die genannten Länder noch im Jahr 2019 den höchsten Anteil der Aufträge zum Zerlegen von Schiffen. Insgesamt wurden 2019 rund 670 Seeschiffe ausgesondert. Mit 479 Stück landeten zwei Drittel der Schiffe auf den Schrottplätzen in den Gezeitenzonen in Pakistan, Indien und Bangladesch. Bei der Betrachtung der zerlegten Bruttoraumzahl fällt die Bilanz noch wesentlich schlechter aus. Doch es gibt einen weiteren Punkt, der jedem Eigner eines zu verschrottenden Schiffs zu denken geben sollte. Kinderarbeit ist in Bangladesch verboten, aber trotzdem geben Studien der Universität von Chittagong an, dass 13 Prozent aller an den dortigen Abwrackplätzen im Gezeitenbereich noch keine 18 Jahre alt sind. Trotz des Verbots der Kinderarbeit wurde noch keiner der Betreiber der Schiffschrottplätze zur Verantwortung gezogen. Das geschah auch dann nicht, wenn Kinder und Jugendliche bei Arbeitsunfällen ums Leben kamen. Insgesamt zeigte sich wiederholt, dass an den Abwrackplätzen in Bangladesch die Ärmsten der Armen arbeiten.

Landen auch deutsche Schiffe auf Gezeitenschrottplätzen?

Der Artikel 34 der Verordnung EG 1012/2006 verbieten das Verbringen von Seeschiffen aus den Ländern der Europäischen Union in Entwicklungs- und Schwellenländer. Ein internationales Kontrollorgan gibt es jedoch nicht, sondern lediglich die Umsetzung der Verordnung EU 1257/2013 (Schiffsrecyclingverordnung) wird von der EU kontrolliert. Außerdem gibt es für die Schiffseigner ein Schlupfloch. Der Geltungsbereich der Schiffsrecyclingverordnung erstreckt sich in der Bundesrepublik nur auf Schiffe, die unter der deutschen Flagge fahren oder deutsche Häfen anlaufen. Viele Seeschiffe sind unter den Flaggen der sogenannten „Steueroasen“ und damit unter der Flagge eines Nicht-EU-Lands unterwegs. Es wird deshalb höchste Zeit, dass sich endlich mehr Länder dazu entschließen, dem Hongkong-Abkommen beizutreten. Damit würden Regelungen in Kraft treten, die über den Umfang des Basler Übereinkommens zur grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle auf dem Jahr 1989 hinausgehen.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 19/25825, NGO Shipbreaking Platform, lex.europa.eu

About Author