Dass es Pläne zur
Gesetzliche Grundlagen der Meisterpflicht
Die Meisterpflicht, alternativ auch Meisterzwang genannt, resultiert aus den Paragrafen 1 und 7 der Handwerksordnung. Für welche Handwerksarten die Meisterpflicht konkret gilt, geht aus den Anlagen A und B der Handwerksordnung hervor. Die Anlage B entstand im Jahr 2004 im Zusammenhang mit der Abschaffung der Meisterpflicht für insgesamt 53 Handwerkszweige. Vom Zulassungszwang und damit von der Meisterpflicht befreit sind seither beispielsweise Uhrmacher, Kürschner, Fotografen und zahlreiche Vertreter der Baubranche. Hier gilt die Meisterpflicht beispielsweise für Parkettleger, Rollladentechniker, Estrichleger sowie Fliesenleger seit 2004 nicht mehr. Das hat zu einer rasanten Steigerung der Zahl der Handwerksbetriebe geführt, denn seither kamen bundesweit beispielsweise mehr als 42.000 Fliesenlegerbetriebe hinzu. Zeitgleich sank die Zahl der Ausbildungsplätze für Fliesenleger um mehr als ein Viertel.
Was spricht für und gegen eine Meisterpflicht?
Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht für durchweg alle Handwerksberufe könnte sich die GroKo ein Eigentor auf dem Arbeitsmarkt schießen, denn allein in den zulassungsfreien Handwerksbetrieben sind nach den Statistiken des Zentralverbands des deutschen Handwerks mehr als eine Million Menschen tätig. Bei knapp zwei Drittel handelt es sich um sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Ein knappes Drittel entfällt auf Beschäftigte in Minijobs. Reichlich 100.000 zulassungsfreie Handwerksbetriebe sind Einzelunternehmer ohne Angestellte. Eine Wiedereinführung der Meisterpflicht würde bedeuten, dass es zumindest temporär rund eine Million Arbeitslose zusätzlich gäbe. Allein schon das lässt Zweifel an der Sinnhaftigkeit eines solchen Vorhabens aufkommen.
Doch nicht nur die sinkende Qualität der ausgeführten Arbeiten spricht für die Wiedereinführung der Meisterpflicht für die aktuell nach der Anlage B der Handwerksordnung zulassungsfreien Handwerksberufe. Der Branchenverband machte in seinem Statement zu den Plänen der GroKo auf ein weiteres Problem aufmerksam. Vor allem die nicht zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe in Form der allein tätigen Inhaber sind häufig sehr kurzlebig. Das macht es vielen Kunden unmöglich, ihre gesetzlich verbrieften Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Deshalb unterstützt der Zentralverband des deutschen Handwerks die Bemühungen der Bundesregierung.
Quelle: ZDH, FAZ
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