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Mindestvergütung für Auszubildende ab 2020 geplant

Nach den Plänen der Bundesbildungsministerin soll es in Deutschland schon bald auch eine Mindestvergütung für Auszubildende geben. Der Beschluss des Gesetzes ist für den 15. Mai 2019 geplant.

Nach den aktuellen Plänen der Bundesbildungsministerin dürfen sich Lehrlinge ab dem Jahresbeginn 2020 auf eine Mindestvergütung für Auszubildende in Höhe von 515 Euro brutto pro Monat freuen. Für die Folgejahre sind Aufschläge geplant, sodass die Mindestvergütung für Azubis im Jahr 2023 bei 620 Euro pro Monat liegt. Eine Mindestlohnregelung für Azubis wäre ein komplettes Novum, denn ein solches Gesetz gab es bisher in Deutschland noch nicht. Nach dem Beschluss im Kabinett benötigt das Gesetz noch die Zustimmung des Bundestags und anschließend des Bundesrats.

Bildungsministerin kündigte bereits einige Ausnahmen an

Schon jetzt gibt es heftige Kritik an der Mindestvergütung für Auszubildende. Die Konsequenz ist, dass inzwischen bereits von zahlreichen Ausnahmen gesprochen wird. In einem Statement gegenüber der ARD gab Bundesbildungsministerin Anja Karliczek an, dass viele Betriebe Ausnahmeregelungen für sich beanspruchen können. Sie betreffen beispielsweise eine langsamere Angleichung der Ausbildungsvergütung an die neuen Mindestbeträge. Ausnahmen gibt es außerdem für Unternehmen, die an Tarifverträge gebunden sind. Sie müssen während der Geltungsdauer der Tarifverträge lediglich die Vergütung zahlen, die für Auszubildende im Tarifvertrag festgeschrieben wurde. Das heißt, ein Großteil der derzeitigen Lehrlinge und derjenigen, die im Herbst 2019 in die Berufsausbildung starten, wird nicht von der neuen gesetzlichen Regelung profitieren.

Mindestvergütung für Auszubildende würde Staatshaushalt entlasten

Aktuell müssen viele auswärts untergebrachte Auszubildende noch Berufsausbildungsbeihilfe nach SGB III beantragen. Mit der Einführung der Mindestvergütung würde zwar deren Zahl nicht sofort sinken, aber die Höhe der Ansprüche würde sich erheblich reduzieren. Außerdem bringt das geplante Gesetz erhebliche Mehreinnahmen bei den Krankenkassen, Pflegekassen und bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Anderseits würden die Ausgaben bei den ausbildenden Unternehmen steigen. Genau dort sieht der Zentralverband des deutschen Handwerks ein großes Problem. Danach sind vor allem Kleinstbetriebe im handwerklichen Bereich nicht in der Lage, die zusätzlichen Kosten zu tragen. Kurios ist allerdings die Tatsache, dass die Mindestvergütung für Auszubildende lediglich rund ein Drittel dessen ausmacht, was als Lohnanspruch für einen ungelernten Mitarbeiter bei einer 36-Stunden-Woche anfällt. Ein Drittel der Leistung ist von Auszubildenden im Durchschnitt aller Ausbildungsjahre allemal zu erwarten.

Quelle: Zentralverband Handwerk, Bundesbildungsministerium, ARD

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