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Gibt es bald eine Kunststeuer in Deutschland?

Am 29. September 2015 begann die Zeichnungsfrist für eine Petition, nach der in Deutschland eine Kunststeuer eingeführt werden soll. Die Petition wurde am 17. September 2015 eingereicht und wird vom Petitionsausschuss des Bundestages unter der Ident-Nummer 61076 bearbeitet. Die Zeichnungsfrist der Petition läuft am 27. Oktober 2015 aus. Die Höhe der Steuer wurde in der Petition mit einem Euro beziffert, wobei allerdings nicht erläutert wird, ob die Kunststeuer pro Kopf und Jahr oder auf gekaufte Eintrittskarten erhoben werden soll.

Wie begründet der Petent den Wunsch nach einer Kunststeuer?

Der Petent verweist darauf, dass die Kunst eine bedeutende soziale Funktion hat. Sie schärft seiner Meinung nach die Wahrnehmungsfähigkeit der Menschen und bietet die Möglichkeit, sich mit politischen und gesellschaftlichen Themen zu beschäftigen. Der Petent ist der Meinung, dass viele künstlerisch tätige Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen vor dem Aus stehen, während die Menschen kostenlose Plattformen im Internet (er benennt als Beispiele Facebook und YouTube) ständig stärker nutzen. Von diesen Trends sieht der Petent den Stellenwert der Kunst und Kultur in der Gesellschaft gefährdet. Er geht davon aus, dass auch die Qualität der Kunst durch den Geldmangel zukünftig erheblich leiden wird. Die größten Probleme sieht er bei den Musikern. Er spricht in seiner Begründung wörtlich davon, dass sie ums Überleben kämpfen. In der Petition 61076 verweist darauf, dass auch Kirchen und das öffentlich-rechtliche Fernsehen von der Allgemeinheit über Zwangsabgaben mitfinanziert werden.

Welche Förderungen bekommen Künstler aktuell?

Derzeit erhalten die Künstler aller Genres Unterstützung allein schon dadurch, dass sie sich in der Künstlersozialkasse versichern können. So zahlen sie gegenüber der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung niedrigere Beiträge und können – genau wie ein Arbeitnehmer – Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Kann ein Künstler seinen Lebensunterhalt nicht vollständig allein bestreiten, kann er wie jeder Minimalverdiener Hartz IV als so genannter Aufstocker beantragen. In welcher Form diese Leistungen aus der geforderten Kunststeuer ergänzt werden sollen, dazu macht der Petent in seiner Begründung keine Angaben.

Quelle: bundestag.de

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