Nach dem Vorschlag zu den Änderungen beim
Welche konkreten Änderungen im Familienrecht sollen kommen?
Nach der aktuellen Fassung des Paragrafen 1591 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausschließlich die Frau die Mutter eines Kindes, die es geboren hat. Der Gesetzesvorschlag sieht vor, dass bei lesbischen Paaren auch die Ehefrau oder Partnerin nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz genauso automatisch zur Mutter des Kindes wird, wie das nach der derzeitigen Gesetzgebung beim Vater eines Kindes in einer heterosexuellen Ehe der Fall ist. Außerdem soll der Paragraf 1591 BGB nach dem Willen der Grünen die Möglichkeit der Anerkennung der Mutterschaft vorsehen.
Auch der Paragraf 1593 BGB soll ergänzt werden
Bei der Scheidung von heterosexuellen Paaren wird ein Kind, das innerhalb von 300 Tagen nach der Trennung geboren wurde, automatisch als eheliches Kind der Mutter und dem Vater zugeordnet. Diese Regelung soll nach dem Gesetzesvorschlag auch auf lesbische Paare angewendet werden. Eine Gleichstellung ist auch bei der Möglichkeit einer Anfechtung beim Eingehen einer neuen Partnerschaft kurz nach der Scheidung geplant. Diese Änderungen erfolgen hauptsächlich im Paragrafen 1599, der nach dem Willen der Grünen sowohl eine Anfechtung der Vaterschaft als auch der Mutterschaft vorsehen soll. Die nach dem Paragrafen 1600 BGB bisher für die Anfechtung der Vaterschaft geltenden Fristen sollen auch für die Anfechtung der Mutterschaft gelten. Mit den geplanten Gesetzesänderungen soll lesbischen Paaren das aufwändige Verfahren der Stiefkindadoption erspart werden. Das gilt sowohl für die natürliche als auch die künstliche Befruchtung. Das zieht zwangsläufig auch Anpassungen der gesetzlichen Regelungen zum Sorgerecht sowie zum Kindesunterhalt im Falle einer Scheidung nach sich.
Quelle: Bundesdrucksache 19/2665
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