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Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs in der Diskussion

Viele Kunden kennen das Problem: Schließen sie mit einem Netzbetreiber einen Vertrag zur Internetnutzung ab, so schreiben die Netzbetreiber die Hardware vor, die zur Einwahl ins Internet genutzt werden soll. Damit soll nun Schluss sein, zumindest, wenn es nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung geht. Am Donnerstag wurde dieser Gesetzentwurf ohne öffentliche Aussprache an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Die Abschaffung des Routerzwangs wurde als Wahlversprechen bereits in der Koalitionsvereinbarung festgelegt.

Eigene Router für Einwahl ins Internet nutzen

Bisher ist es so, dass die Netzbetreiber ihren Kunden vorschreiben können, welche Router diese zur Einwahl ins Netz verwenden. Die Anbieter definierten die Router als Bestandteil des Netzes, so dass sie alleine darüber entscheiden konnten. Die Gesetzesänderung sieht jetzt aber vor, dass die Anschlussdose an der Wand als Netzabschlusspunkt definiert werden soll. Damit könnten auch andere, als die vom Netzbetreiber favorisierten Router zur Einwahl ins Internet genutzt werden. Zudem müssen die Netzbetreiber den Kunden die technischen Zugangsdaten mitteilen, damit diese auch selbst gekaufte Router für die Einwahl ins Internet einrichten können.

Allerdings hat sich bereits Widerstand gegen den Gesetzentwurf gebildet. Insbesondere aus dem Bundesrat kommt Kritik an dem Gesetzentwurf. Zwar muss die Länderkammer dem Gesetz nicht zustimmen, dennoch versucht sie, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen. Dabei werden aus dem Wirtschaftsausschuss des Bundesrats Einwände vorgebracht, die den Argumenten der Anbieter sehr stark ähneln. Damit überwiegen ganz klar die wirtschaftlichen Interessen, denn technisch gesehen ist es nicht notwendig, dass bestimmte Router zur Einwahl ins Internet verwendet werden.

Wann soll der Routerzwang abgeschafft werden?

Geht das Gesetz zur Abschaffung des Routerzwangs durch, soll es bereits ab Anfang 2016, genauer ab Februar 2016,  in Kraft treten. Allerdings haben die Bundestagsabgeordneten während der Beratung in den Ausschüssen und der Lesung im Bundestag noch die Möglichkeit, Verbesserungen einzuführen. Im Rahmen der zweiten Lesung kann jeder Bundestagsabgeordnete Änderungsanträge stellen. Im Endeffekt braucht das Gesetz eine einfache Mehrheit der Abgeordneten, um beschlossen zu werden. Die Regelungen könnten bis dahin durch etwaige Änderungen aber noch entschärft werden.

Quelle: Heise

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