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Wie erfolgreich ist der KI-Einsatz bei der Bearbeitung von Asylanträgen?

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Der KI-Einsatz kann an vielen Stellen gute Dienste leisten. Dazu gehören auch Prüfungen, die ein Mehrfachstellen der Asylanträge vermeiden.

Der Umgang mit den Flüchtlingsströmen ist in Deutschland schon seit einiger Zeit ein heftig diskutiertes Thema. Dabei geht es vor allem um die Vermeidung von Mehrfachanträgen und schnellere Abschiebungen, wenn keine Aussicht auf die Erteilung eines Bleiberechts besteht. Inzwischen gehört der KI-Einsatz bei der Bearbeitung von Asylanträgen zum Alltag in den zuständigen Behörden. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag hervor.

Macht der Einsatz künstlicher Intelligenzen in Asylverfahren Sinn?

Immer wieder werden rechtliche Bedenken zur Verwendung künstlicher Intelligenzen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (kurz BAMF) geäußert. Aber es muss auch festgestellt werden, dass sie tatsächlich dabei helfen, Mehrfachanträge zu vermeiden. Dafür werden die Fotos der Antragsteller/-innen von der Software LibiAs automatisiert mit einer BAMF-internen Datenbank namens MARiS verglichen. Diese Datenbank wird täglich aktualisiert. Hilfreich ist dieses Verfahren vor allem dann, wenn Asylbewerber/-innen, die bereits abgelehnt wurden, einen weiteren Versuch mit der Angabe eines falschen Namens und eines Verlusts der Ausweispapiere starten. Aus dem Paragrafen 16 des Asylgesetzes der Bundesrepublik Deutschland leiten sich die Bedingungen ab, unter denen die Passbilder der einzelnen Personen gelöscht werden.

Spracherkennungssoftware ist bei Asylverfahren ebenfalls hilfreich

Die Behörden des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge setzen ein sehr spezielles Spracherkennungssystem ein. Es soll anhand der Aussprache der Asylbewerber/-innen nach einer zweiminütigen Aufnahme erkennen, um welcher Sprache und welchen speziellen Dialekt es sich handelt. Im Jahr 2022 kam sie in 29.632 Fällen und im ersten Halbjahr 2023 in 22.947 Fällen zum Einsatz. Technische Weiterentwicklungen und zusätzliches Training haben dazu geführt, dass die Trefferquote nach den Angaben der Bundesregierung aktuell bei 87 Prozent liegt (arabische Dialekte). Mit dieser künstlichen Intelligenz ist es möglich, zahlreiche Falschangaben zu den Herkunftsländern mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu identifizieren. Im Jahr 2022 gab es bei 22 Prozent aller Prüfungen Widersprüche zu den Herkunftsangaben der Asylbewerber/-innen. Im ersten Halbjahr 2023 lag diese Quote bei 19 Prozent.

Transkriptionssoftware leistet in Asylverfahren ebenfalls gute Dienste

Der KI-Einsatz in Asylverfahren findet an einer weiteren Stelle statt. Immer wieder gibt es Probleme bei Asylbewerber/-innen arabischer Herkunft bei der Übertragung der Namen in die Darstellung in lateinischen Buchstaben. Sie nutzt für die Übertragung international anerkannte Standards und das mathematische Verfahren der größten Wahrscheinlichkeit, indem sie auf eine Datenbank mit mehr als einer Million arabischer Namen zugreift. Das KI-gestützte Verfahren zur Namensübertragung kam im Jahr 2022 in 27.385 Fällen und im ersten Halbjahr 2023 in 16.654 Fällen zum Einsatz.

Quelle: Deutscher Bundestag Drucksache 20/9419

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