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Gericht verdonnert Apple wegen Videoüberwachung zu Schmerzensgeld

ParagrafenzeichenWer von seinem Arbeitgeber am Arbeitsplatz und noch dazu in den Pausenräumen durchgängig mit Videotechnik überwacht wird, der muss das nicht so einfach hinnehmen. Das zeigt ein Urteil, das vom Arbeitsgericht Franfurt am Main unter dem Aktenzeichen 22 Ca 9428/12 gegen Apple gefällt wurde. Zwar hatte Apple zuerst Berufung gegen das Urteil eingelegt, diese wurde aber inzwischen zurückgezogen, sodass das Urteil nun rechtskräftig geworden ist. Und es ist als richtungweisend zu betrachten, da es einem Trend folgt, die Persönlichkeitsrechte auch am Arbeitsplatz künftzig noch konsequenter zu schützen.

Worum ging es in dem Frankfurter Verfahren gegen Apple?

Geklagt hatte ein Mitarbeiter des Hamburger Apple-Stores, der im für Kunden nicht zugänglichen Bereich des Geschäfts als Servicetechniker arbeitet. Sein Arbeitsplatz wurde genau wie die Aufenthaltsräume für die Mitarbeiter komplett mit Videokameras überwacht. Sie wurden durch Apple an den Decken der Räume installiert. Verwendet wurden komplett dreh- und schwenkbare Kameras. So konnte jeder Winkel der Räume eingesehen werden. Das wiederum ist mit den im deutschen Datenschutzrecht verankerten Bestimmungen unvereinbar.

Die Meinung der Richter im Urteil 22 Ca 9428/12

Obwohl die Anwälte von Apple betonten, dass die Videotechnik nicht der Überwachung der Mitarbeiter dienen würde, sondern einzig zur Prävention gegen mögliche Diebstähle dient, sahen die Richter in Frankfurt dies als eine Verletzung der in Deutschland geltenden Bestimmungen zum Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte an. Die Richter erkannten dem Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.500 Euro zu. Außerdem muss Apple den Sichtbereich der Kameras einschränken. Sie dürfen nicht mehr direkt auf die Arbeitsplätze gerichtet werden.

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