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Dürfen wissenschaftliche Mitarbeiter auf unbefristete Arbeitsverträge hoffen?

An Hochschulen werden unzählige wissenschaftliche Mitarbeiter nur befristet eingestellt. Möglich ist dies aufgrund des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Dieses legt fest, dass Hochschulen wissenschaftliche Mitarbeiter befristet einstellen können, wenn die Einstellung für ein Projekt erfolgt, welches mit Drittmitteln finanziert ist.

Unter Drittmitteln versteht man dabei alle finanziellen Zuschüsse durch die EU, den Bund, andere Bundesländer und die Wirtschaft. Sobald jedoch das Bundesland, in dem sich die Hochschule befindet, finanzielle Mittel für so genannte Sonderprojekte bereitstellt, handelt es sich nicht mehr um Drittmittel. In der Folge müssten die wissenschaftlichen Mitarbeiter unbefristet eingestellt werden.

Wissenschaftlicher Mitarbeiter klagt nach 16 befristeten Verträgen

Ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Gießen klagte jetzt vor dem Arbeitsgericht Gießen. Er war bereits seit zehn Jahren bei der Uni beschäftigt und hatte insgesamt 16 befristete Verträge erhalten. Der letzte befristete Vertrag lief für das LOEWE-Projekt, das vom Land Hessen unterstützt wurde.

Damit, so der Vorsitzende Richter, sei das Arbeitsverhältnis unbefristet. Wie das Gericht erklärte, würde der Sachverhalt Tausende wissenschaftliche Mitarbeiter in ganz Deutschland betreffen. Alleine in Hessen sind demnach mehrere hundert Mitarbeiter der Hochschulen betroffen.

Uni Gießen wird wahrscheinlich Berufung einlegen

Obwohl dieses Urteil für Tausende Bedeutung hätte, sollten sich wissenschaftliche Mitarbeiter nicht zu früh freuen. Der Vorsitzende Richter des Arbeitsgerichts Gießen geht davon aus, dass die Uni weitere Instanzen anrufen werde. Die Uni selbst äußerte sich nicht sofort, erklärte später jedoch, dass die Entscheidung geprüft werden solle. Eine Stellungnahme gab es vom hessischen Wissenschaftsministerium zunächst ebenfalls nicht.

Der Vorsitzende Richter indes übte heftige Kritik. Dauerbefristungen von mehr als zehn Jahren würden Mitarbeitern nie ein Gefühl von Sicherheit mit an die Hand geben. Er äußerte sich auch dahingehend, dass eine Hochschule spätestens nach fünf Jahren wissen müsse, ob ein Mitarbeiter weiter behalten werden soll oder eben nicht.

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