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„Fridays for Future“ – Bußgeldbescheide aufgehoben

In der Stadt Mannheim hatte man vier Bußgeldbescheide gegen Demonstranten der „Fridays for Future“ Aktionen erlassen. Nun hat die Stadt die Bescheide wieder aufgehoben. Dass es sich bei der Teilnahme an den Demonstrationen nicht um klassisches Schuleschwänzen handelt, sei erst jetzt aufgefallen, hieß es in der Begründung.

Der Fall sorgte für Aufsehen, denn die Stadt Mannheim hatte den Eltern von vier Schülern einen Bußgeldbescheid über 88,50 Euro ausgestellt. Die Schüler hatten an den „Fridays for Future“ Demonstrationen teilgenommen und somit unentschuldigt in der Schule gefehlt.

Stadt Mannheim gesteht Fehler ein

In einer Mitteilung der Stadt hieß es, dass man die Fälle routinemäßig bearbeitet habe. Dabei habe man „die Besonderheit dieser Fälle im Vergleich zum klassischen Schulschwänzen“ nicht sofort bemerkt. Deshalb habe man die Bußgeldbescheide zurückgenommen.

Generell sind Bußgeldbescheide für das Schulschwänzen nur das letzte Mittel der Wahl. Wie die Stadt mitteilte, habe die Schule die vorhergehenden, möglichen Maßnahmen nicht ausgeschöpft.

Zuvor hatte die Schule das Bußgeld ausgesprochen, weil die Schüler in zwei Schulstunden aufgrund der „Fridays for Future“ Demonstrationen gefehlt haben. Aus Angaben der „Fridays for Future“ Bewegung ging hervor, dass es das erste Mal war, dass entsprechende Bußgeldbescheide gegen die Klimaaktivisten verhängt wurden.

Welche Strafen drohen Schulschwänzern?

In Deutschland gibt es eine neunjährige Schulpflicht. Mindestens neun Jahre muss also jedes Kind eine Schule besuchen. Danach folgt eine berufliche Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr. Kommt es zu Fehlstunden, die nicht entschuldigt sind, erscheinen diese auf den Zeugnissen. Das kann in höheren Klassen bei Bewerbungen um eine Lehrstelle zum Problem werden.

Bei längerem Schulschwänzen wird die Schule zunächst die Eltern kontaktieren, die häufig erst durch den Anruf der Schule erfahren, dass ihr Nachwuchs diese nicht besucht hat. Zusammen mit Lehren und etwaigen Schulpsychologen und Sozialarbeitern sucht man dann nach Möglichkeiten, das Kind wieder in die Schule zu bringen.

Hilft das alleine nicht, kann auch das Ordnungsamt hinzugezogen werden, das im schlimmsten Fall die Kinder von zu Hause abholt und zur Schule bringt. Auch Bußgelder gegen die Schüler können verhängt werden. Können diese von den Kindern nicht gezahlt werden, so drohen Sozialstunden.

Eltern werden mit Bußgeldern nur dann belangt, wenn sie sich nicht darum kümmern, dass ihr Kind zur Schule geht. Im schlimmsten Fall kann ihnen sogar das Sorgerecht in Schulangelegenheiten entzogen werden.

Allerdings ist Schulrecht in Deutschland Ländersache und so können die einzelnen Maßnahmen je nach Schule und Bundesland variieren.

Quelle: dpa

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