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EU-Kartellkommission verhängt hohe Geldbuße gegen Google

Rund 2,42 Milliarden Euro soll Google nach einer Entscheidung der EU-Kartellkommission als Geldbuße zahlen. Das geht aus einer Pressemeldung hervor, welche von der Kommission am 27. Juni 2017 veröffentlicht wurde. Als Grund für die hohe Geldbuße wird angegeben, dass Google die markbeherrschende Stellung der hauseigenen Suchmaschine auf unzulässige Weise zur Bevorteilung der eigenen Preisvergleichsdienste ausnutzt. Die Auflage der EU-Wettbewerbshüter fordert nun binnen 90 Tagen eine Abstellung der bisherigen Praxis. Geschieht das nicht, droht Google ein Zwangsgeld in Höhe von 5 Prozent des Gesamtumsatzes. Das würde einen zweistelligen Millionenbetrag pro Tag ausmachen. Alphabet kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen das Bußgeld einzulegen.

Was bemängelt die EU-Kartellkommission konkret?

Bei genauer Betrachtung werfen die EU-Wettbewerbshüter Google eine gezielte Manipulation der organischen Suchergebnisse bei der Suche nach einzelnen Produkten vor. Nachdem der 2004 gestartete Vergleichsdienst „Froogle“ floppte, wurde er 2008 umbenannt in „Google Product Search“ und „Google Shopping“. Zeitgleich waren erhebliche Veränderungen in den Ergebnissen der inzwischen zur Muttergesellschaft Alphabet gehörenden Suchmaschine zu beobachten. Sie belegen nach den Erhebungen der EU-Kartellkommission, dass die sonst üblichen Ranking-Algorithmen nicht auf die von Google selbst betriebenen Preisvergleichsdienste angewendet werden. Das beweisen Untersuchungen, die beim Ranking in den zum europäischen Wirtschaftsraum gehörenden Ländern in Bezug auf das Ranking vorgenommen wurden. Dazu gehört auch Deutschland.

Was wurde von der EU-Kartellkommission untersucht?

Die europäischen Wettbewerbshüter haben vor ihrer Entscheidung die Entwicklung ab dem Jahr 2008 genauer unter die Lupe genommen. Dabei fiel auf, dass beginnend ab diesem Zeitpunkt andere Preisvergleichsdienste in den Suchergebnissen immer weiter nach hinten rückten. Außerdem geht die EU-Kartellkommission davon aus, dass Alphabet die über die Suchmaschine erhobenen Daten der Nutzer gezielt dazu verwendet, die im eigenen Preisvergleichsdienst angezeigten Ergebnisse zu optimieren. Darin sehen die EU-Wettbewerbshüter eine „missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung“ der Suchmaschine und eine rechtwidrige Beeinträchtigung des Wettbewerbs im Bereich der Produkt- und Preisvergleiche.

Besonders deutlich zeigen sich die Auswirkungen in Großbritannien. Dort sind seit Beginn der beanstandeten Praxis die Zugriffszahlen auf den Google-Vergleichsdienst um das 45-Fache angestiegen, während zeitgleich die Zugriffzahlen auf Vergleichsdienste der Konkurrenz um 85 Prozent zurückgegangen sind. In Deutschland sehen die Zahlen ähnlich aus, wobei der Verlust der Google-Konkurrenten im beobachteten Zeitraum sogar 92 Prozent betrug.

Welche Daten liegen der Verhängung des Bußgelds zugrunde?

Bei den Erhebungen wurden mehrere Hundert Unternehmen aus dem europäischen Wirtschaftsraum befragt. Außerdem wurde die zu etwa 1,7 Milliarden Suchanfragen ausgelieferten Suchergebnisse herangezogen. Parallel wurden die Auswirkungen der Bevorzugung der Google-Vergleichsdienste in den Suchergebnissen auf das Klickverhalten und das allgemeine Verbraucherverhalten untersucht. Für die Festlegung der Höhe des verhängten Bußgelds wurden die Umsätze in den EU-Staaten zugrundegelegt, in derer die genannten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnten.

Quelle: europa.eu IP/17/1784, Az.: 39740

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