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Es wird höchste Zeit für Winterreifen

Nach den aktuellen Wetterprognosen soll es ab Mitte der ersten Novemberwoche 2016 deutlich kühler werden. Wer noch mit Sommerreifen unterwegs ist, sollte so schnell wie möglich einen Termin in seiner Werkstatt oder bei einem der Reifendienste machen. Sorgt Petrus nämlich für Nachtfrost und erste Schneeflocken, drohen erhebliche Sicherheitsrisiken und bei einer Polizeikontrolle satte Bußgelder. Die Winterreifenpflicht ergibt sich in Deutschland aus dem Paragrafen 2 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung. Er lässt nur wenige Ausnahmen zu, in welche sich beispielsweise forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie landwirtschaftliche Fahrzeuge einordnen. Eine Ausnahme gilt auch für Fahrzeuge, für welche bauartbedingt keine Winterreifen verfügbar sind.

Welches Bußgeld droht bei einer Verletzung der Winterreifenpflicht?

Wer bei einer Routinekontrolle durch die Polizei bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne Winterreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Bleibt ein Fahrzeug liegen, weil es durch die Sommerbereifung im Winter nicht vorwärtskommt, zählt das zur Kategorie Behinderung und wird mit einem Bußgeld von 80 Euro geahndet. Wer andere Verkehrsteilnehmer durch die Nichtbeachtung der Winterreifenpflicht gefährdet, wird mit einem Bußgeld von 100 Euro zur Kasse gebeten. Werden die fehlenden Winterreifen zur Unfallursache, sind 120 Euro Bußgeld fällig. Außerdem bekommen Autofahrer, welche die Winterreifenpflicht nicht beachten, einen Punkt im Verkehrssünderregister in Flensburg.

Andere Länder = andere Gesetze zur Winterreifenpflicht

Wer als Pendler oder Urlauber nach Österreich fährt, sollte wissen, dass dort eine datumsgebundene Winterreifenpflicht gilt. Alle Kraftfahrzeuge unter 3,5 Tonnen müssen zwischen dem 1. November und dem 15. April Winterreifen aufgezogen haben. Die gleiche Frist gilt für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Sie müssen in dieser Zeit Winterreifen zumindest auf den Rädern einer Antriebsachse haben. Diese Regelung gilt auch für Busse, wobei hier der Gültigkeitszeitraum bereits am 15. März eines jeden Jahres endet. Bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist die Winterreifenpflicht in Österreich nicht an die tatsächlichen Straßenverhältnisse geknüpft.

Seit 2012 gibt es eine Winterreifenpflicht auch in Luxemburg. Hier gelten ähnliche Regelungen wie in Deutschland. Die Nichtbeachtung der gesetzlichen Regelung kann ebenfalls mit einem Bußgeld geahndet werden. Mit bis zu 135 Euro wird die Verletzung der Winterreifenpflicht in Frankreich besonders teuer. Jedoch gibt es hier keine grundsätzlichen und allgemeingültigen Regelungen, sondern die regionalen Straßenverkehrsbehörden legen fest, auf welchen Straßen nur mit Winterreifen gefahren werden darf. Das ist in Italien ebenso, wobei hier von Mitte Oktober bis Mitte April im gesamten Aostatal Winterreifen vorgeschrieben sind. Ansonsten müssen Autofahrer in Frankreich und Italien sehr genau auf die Beschilderungen achten.

Quelle: StVO, KFG, Bußgeldkatalog

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