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Endlich Durchbruch beim Thema Unterhaltsvorschuss

Lange hat die Regierung um ein Thema gekämpft, das so viele Menschen in Deutschland betrifft: Den staatlichen Unterhaltsvorschuss. Die bisherigen Regelungen sahen vor, dass Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt bekamen, für maximal sechs Jahre einen Unterhaltsvorschuss erhalten können. Diesen gab es aber höchstens bis zum zwölften Lebensjahr des Kindes. Beide Begrenzungen wurden jetzt aufgehoben, so dass der Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr unbegrenzt gezahlt werden kann.

Wo liegen die Schattenseiten beim Unterhaltsvorschuss?

Trotzdem die Entscheidung eine deutliche Verbesserung ist, denn alle Eltern wissen, dass nach dem zwölften Lebensjahr die Ausgaben für die Kinder erst richtig steigen, ist Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig nicht vollständig zufrieden. Der neue Unterhaltsvorschuss kommt nicht, wie geplant, rückwirkend zum Januar, sondern erst ab Juli.

Zudem müssen Alleinerziehende, die bisher komplett von der Sozialhilfe leben, damit vorliebnehmen, nur für sehr kleine Kinder einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Sobald diese etwas größer sind, müssen auch die Alleinerziehenden mindestens 600 Euro Einkommen vorweisen, um Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss zu haben.

Trotz dieser Einschränkungen ist Schwesig froh, dass der verbesserte Unterhaltsvorschuss jetzt endlich zustande gekommen ist. Das Mindesteinkommen von 600 Euro sei zudem nicht utopisch und könne so manchen bisherigen Sozialhilfeempfängern zusammen mit dem Unterhaltsvorschuss sogar aus der Sozialhilfe heraushelfen.

Länder wollten verbesserten Unterhaltsvorschuss nicht

Die Länder sahen das Ganze eher anders. Sie haben sich, genau wie die Kommunen, bis zum Schluss quer gestellt, dabei hatten sie im Vorfeld bereits zugestimmt. Natürlich sind erst einmal alle Beteiligten für solche Verbesserungen. Wird es dann jedoch konkret und es kommen Kosten auf Länder und Kommunen zu, wird schnell ein Rückzieher gemacht. Länder und Kommunen kritisierten den verbesserten Unterhaltsvorschuss als zu teuer und zu bürokratisch.

Allerdings hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt. So hat der Bund den Ländern eine monatelange Übergangsfrist eingeräumt. Während Schwesig das gut heißt, sieht man es beim Städte- und Gemeindebund etwas anders. Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg erklärte, dass der verbesserte Unterhaltsvorschuss zwar generell richtig sei und begrüßte auch, dass der Bund seine Leistungen daran aufstocken will. Aber gleichzeitig forderte Landsberg, dass der Bund auch die entstehenden Verwaltungskosten übernehmen solle.

Quelle: AFP

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