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01. Februar 2017: Das ändert sich ab heute

Mit dem neuen Monat gibt es auch wieder jede Menge Gesetzesänderungen. Was sich zum 01. Februar 2017 für Verbraucher konkret ändert, haben wir im Folgenden zusammengestellt.

Umzugskostenpauschale steigt ab Februar

Ab heute wird die Umzugskostenpauschale, die steuerlich berücksichtigt werden kann, erneut angehoben. Für Singles geht es um 18 Euro auf 764 Euro hoch. Ehepaare und Menschen mit eingetragener Lebenspartnerschaft dürfen sich über eine Erhöhung von 31 Euro auf jetzt 1.528 Euro freuen. Die umzugsbedingten Unterrichtskosten für Kinder werden ebenfalls angehoben. Sie steigen von bisher 1.882 Euro auf jetzt 1.926 Euro.

Was müssen Rollstuhlfahrer ab heute beachten?

Auch für Rollstuhlfahrer gibt es Neuerungen. Wird ein Rollstuhlfahrer von einem Autofahrer befördert, muss sich dieser an die neue und erweiterte Gurtpflicht halten, will er kein Bußgeld riskieren. Dafür müssen spezielle Rückhaltesysteme zum Einsatz kommen, die sowohl den Rollstuhl, als auch den Rollstuhlfahrer sichern. Zwar gilt die Regelung bereits seit Juni 2016, allerdings fällt erst ab heute ein Bußgeld bei Zuwiderhandlungen an. Das Bußgeld beträgt zwischen 30 und 35 Euro.

Hautcremes müssen auf Methylisothiazolinon verzichten

Außerdem darf ab Februar 2017 in Hautcremes und Lotionen kein Methyisothiazolinon mehr verwendet werden. Von diesem Stoff geht eine erhöhte Allergiegefahr aus. Die Regierung hat das Verbot ausgesprochen, welches für alle Cremes, Lotionen und andere Kosmetikprodukte gilt, welche ab dem 12. Februar 2017 in den Handel kommen.

Informationen für Verbraucherschlichtung

Außerdem gelten ab heute neue Informationspflichten für die Verbraucherschlichtung. Unternehmen sind ab heute dazu verpflichtet, Verbraucher darüber zu informieren, ob sie sich an einer Verbraucherstreitbeilegung beteiligen. Sollte diese Beteiligung erfolgen, müssen Anschrift und Webseite der Schlichtungsstelle mitgeteilt werden. Für Online-Händler gilt die Verpflichtung, einen Link zur europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu hinterlegen.

Verbrauchern und Unternehmen soll so eine möglichst einfache Variante zur Streitbeilegung geboten werden. Die Verbraucher können versuchen, bei Beschwerden, wie etwa Mängeln an Produkten oder ähnlichem, in einem für sie regelmäßig kostenfreien Verfahren, eine Schlichtung zu erwirken. Durch die Schlichtung kommt es dann erfahrungsgemäß häufig zu einer einvernehmlichen Lösung. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten.

Quelle: awi

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