Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Bundestag legalisiert Cannabis für Schwerkranke

Der Bundestag hat entschieden, Cannabis auf Rezept für Schwerkranke zu erlauben. Wenn Ärzte ihren Patienten die Droge verordnen, müssen auch die Kassen für Cannabis bezahlen. Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums wurde jetzt verabschiedet.

Wann wird Cannabis auf Rezept verordnet?

Allerdings betrifft die Bundestagsentscheidung auch künftig nur eine kleine Patientengruppe. Die Voraussetzungen, um die Droge verordnet zu bekommen sind hoch. Schwere, chronische Erkrankungen sind die Grundvoraussetzungen. Zum Teil müssen zuvor alle anderen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft worden sein, ohne Wirkungen gezeigt zu haben.

Die Gesetzesänderung wird ab März 2017 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt soll auch eine Begleitstudie starten, mit der man die Wirkung der Therapie ergründen will. Die Ärzte müssen dafür die Daten zu Diagnose und Therapie, Dosierung und Nebenwirkungen anonymisiert an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übermitteln.

Bislang mussten betroffene Patienten beim BfArM jeweils eine Ausnahmeerlaubnis beantragen, um Cannabisblüten oder Cannabisextrakte erwerben zu dürfen. Dies soll in Zukunft nicht mehr notwendig sein. Gut 1.020 Patienten haben bisher eine solche Ausnahmegenehmigung erhalten, teilte das Bundesinstitut mit. Allerdings lag das Problem in den Kosten, die beliefen sich im Schnitt nämlich auf mehrere Hundert Euro monatlich. Sie wurden von den Kassen jedoch nicht erstattet.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe freute sich über die Entscheidung im Bundestag und bezeichnete sie als wichtigen „weiteren Schritt zur Verbesserung in der Palliativversorgung“. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, zeigte sich erleichtert über die Bundestagsentscheidung. Sie ist der Meinung, dass Patienten, denen Cannabis hilft, auch ein Anrecht auf die Kostenübernahme haben.

Darf ich Cannabis zur Kosteneinsparung selbst anbauen?

Nein, der Eigenanbau von Cannabis bleibt trotz der Entscheidung im Bundestag weiterhin strikt verboten. Das BfArM begründet die Entscheidung damit, dass Cannabis aus Eigenanbau qualitativ nicht an die Produkte aus der Apotheke heranreiche. Unter anderem sei bei selbst angebautem Cannabis nicht kontrollierbar, wie viel des Wirkstoffs tatsächlich in einem Joint enthalten sei.

Trotzdem konnte ein Patient, der an Multipler Sklerose litt, im Oktober letzten Jahres eine Ausnahmegenehmigung für den Eigenanbau erhalten. Er hatte damals mit den extrem hohen Kosten argumentiert und musste sich bis zur Ausnahmegenehmigung durch zahlreiche Instanzen klagen.

Wo wird Cannabis medizinisch eingesetzt?

Cannabis soll laut Medizinern unter anderem bei Übelkeit und Appetitlosigkeit von Krebs- und Aids-Patienten eingesetzt werden. Aber auch bei rheumatischen Erkrankungen, spastischen Schmerzen und Multipler Sklerose gilt Cannabis als wirksames Schmerzmittel. Weiterhin können chronische Schmerzen, ADHS, das Tourettesyndrom und ein Glaukom mit Cannabis behandelt werden. Große wissenschaftliche Studien zum medizinischen Nutzen gibt es bisher jedoch nur in wenigen Fällen.

Quelle: dpa

About Author