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Ein halbes Jahrhundert Weltraumvertrag

Am 27. Januar 1967 wurde der „Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper“, kurz Weltraumvertrag, von insgesamt 98 Staaten unterzeichnet. Infolge dieses Vertrags entstand bei den Vereinten Nationen das „Committee on the Peaceful Uses of Outer Spaces“ als zuständige Überwachungsorganisation geschaffen. Doch der Weltraumvertrag ist nicht das einzige Vertragswerk, mit welchem der Umgang mit dem Weltraum geregelt wurde.

Welche Verträge tangieren das Weltraumrecht noch?

Schon vor dem eigentlichen Weltraumvertrag gab es ein mehrstaatliches Abkommen, welches Kernwaffenversuche im Weltraum und in der Atmosphäre verbietet. Dieses Abkommen entstand bereits im Jahr 1963 und wird auch als „Moskauer Atomteststoppabkommen“ bezeichnet. Zu Beginn schlossen sich diesem Regelwerk nur die einstige Sowjetunion, die USA und Großbritannien an. Später folgten auch andere Staaten, von denen Kernwaffenversuche durchgeführt werden konnten. Einzig Frankreich und China weigern sich bis heute, dieses Abkommen zu ratifizieren.

Ein Jahr nach dem Weltraumvertrag wurden dessen Bestimmungen durch das Weltraumrettungsabkommen ergänzt. Dort wird genau geregelt, wie mit havarierten Raumschiffen umgegangen werden muss, welche in internationalen Gewässern oder in einem anderen Land notlanden mussten. Im Weltraumrettungsabkommen findet sich beispielsweise ein expliziter Hinweis, dass die Besatzungen havarierter Raumschiffe immer in ihr Heimatland überstellt und auch die Raumschiffe selbst an das Herkunftsland ausgehändigt werden müssen.

Wie wurde der Weltraumvertrag noch ergänzt?

Im Jahr 1972 folgte das „Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände“, oft auch kurz als Weltraumhaftungsabkommen bezeichnet. Diesem Abkommen haben sich inzwischen mehr als achtzig zu den Vereinten Nationen gehörende Staaten angeschlossen. Notwendig wurde es nicht nur wegen der bemannten Raumflüge, sondern auch die steigende Anzahl der im All platzierten Forschungs-, Wetter- und Kommunikationssatelliten machten eine solche Haftungsregelung erforderlich.

Nur wenige Jahre später wurde ein weiteres Abkommen über die Nutzung des Weltraums ratifiziert. Dabei handelte es sich um das Weltraumregistrierungsübereinkommen, nach welchem die Unterzeichnerstaaten dazu verpflichtet werden, alle in den Weltraum geschickten und dort temporär oder dauerhaft stationierte Technik anmelden zu müssen. Die notwendigen Angaben beziehen den Startstaat, den Registerstaat und neben Daten zur Umlaufbahn auch den Verwendungszeck mit ein.

1979 trat ein besonderes Abkommen in Kraft, welches sich ausschließlich auf die Nutzung des Mondes bezieht. Es schreibt vor, dass alle den Mond betreffenden Aktionen vom Generalsekretär der Vereinten Nationen genehmigt werden müssen. Der Hauptgrund für den Mondvertrag war eine Unterbindung der militärischen Nutzung des Erdtrabanten. Allerdings wurde der Mondvertrag bisher von den Großmächten, die ein besonders großes Interesse an der militärischen Nutzung des Mondes haben, nicht unterzeichnet.

Quelle: unoosa.org

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