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Die betriebliche Weihnachtsfeier und die Steuer

Dass der Bundesfinanzminister zusätzliche Einnahmen braucht, ist logisch nachvollziehbar. Doch derzeit läuft die Wirtschaft Sturm gegen seinen Plan, die Anrechenbarkeit der Ausgaben für die betriebliche Weihnachtsfeier bei der Steuer zu verändern. Das ist einem Artikel der FAZ zu entnehmen. Vor allem der administrative Aufwand bei der steuerlichen Abrechnung der Weihnachtsfeier ist vielen Unternehmen deutlich zu hoch. Im Fokus der Diskussion steht außerdem der Umgang mit den so genannten geldwerten Vorteilen.

Was soll sich bei der betrieblichen Weihnachtsfeier künftig ändern?

Den Arbeitgebern und Arbeitnehmern „verkauft“ der Bundesfinanzminister Schäuble seine geplanten Änderungen als Vorteil. So soll die Freigrenze pro Mitarbeiter um vierzig Euro auf 150 Euro pro Jahr gesteigert werden. Doch die ganze Sache hat einen entscheidenden Haken. Die Unternehmen und Arbeitnehmer dürfen die Vorteile bei der Steuer nur dann nutzen, wenn die betriebliche Weihnachtsfeier für jeden Mitarbeiter zugänglich ist. Das dürfte bei bundesweit oder gar weltweit tätigen Unternehmen zu einem echten Problem werden, denn Schäuble plant, auch die Anreise- und Übernachtungskosten in den Freibetrag für geldwerte Leistungen mit einzubeziehen.

Welche Kritik kommt aus der Wirtschaft zu den Änderungen der Steuer?

Bis zu drei Millionen Unternehmen wären in Deutschland von den Änderungen der rechtlichen Regelung zur Steuer auf geldwerte Leistungen betroffen. Viele können aus den genannten Gründen die betriebliche Weihnachtsfeier nur für einzelne Niederlassungen durchführen. Sie könnten nach der geplanten Neuregelung von den steuerlichen Vorteilen nicht mehr profitieren. Außerdem wird angemahnt, dass eine klare Definition der Anrechenbarkeit der einzelnen Kosten erfolgen muss. Ebenso stört es DIHK und BDI, dass alle Kosten einer betrieblichen Weihnachtsfeier zusammengerechnet werden sollen. Das würde bedeuten, dass auch die Kosten einer Saalmiete oder eines Alleinunterhalters anteilig auf die geldwerten Vorteile für jeden Mitarbeiter zugerechnet werden müssen.

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