Alltagsmagazin.de

News und Tipps aus allen Lebensbereichen

Der Mindestlohn macht Probleme bei Speditionen aus dem Ausland

Der in Deutschland zu Jahresbeginn in Kraft gesetzte Mindestlohn beschäftigt nicht nur die deutschen Unternehmen, sondern sorgt inzwischen auch für heftige Diskussionen auf dem internationalen Parkett. Der Grund dafür ist, dass sogar Speditionen aus dem Ausland ihren Truckern den Mindestlohn für die Zeit zahlen müssen, in der sie beim Transitverkehr auf deutschen Straßen hinter dem Lenkrad sitzen. Dagegen laufen vor allem die Spediteure aus Polen Sturm. Sie fürchten, dass durch die bei ihnen dadurch stark erhöhten Kosten die Wettbewerbsfähigkeit leidet.

Wird nun an den Regelungen zum Mindestlohn etwas geändert?

Andrea Nahles, die Bundesarbeitsministerin, hat bei einem Treffen mit dem polnischen Arbeitsminister nun offiziell bestätigt, dass für die ausländischen Trucker eine Ausnahmeregelung zum Mindestlohn geschaffen wird. Trucker aus dem Ausland, die wirklich nur auf einer Transitfahrt hinter dem Lenkrad sitzen, müssen danach den Mindestlohn nicht bekommen. Anders ist die Lage, wenn die ausländischen Trucks in Deutschland be- oder entladen werden. Dann gilt die Pflicht zur Zahlung des Mindestlohns auch für ausländische Speditionen weiter. Doch der polnischen Regierung reichen diese Ausnahmen nicht aus. Sie möchten weitere Ausnahmen.

Wie geht die Debatte um den Mindestlohn weiter?

Die Regierungen von Deutschland und Polen haben sich nun darauf geeinigt, die ganze Angelegenheit in die Hände einer länderübergreifenden Arbeitsgruppe zu legen, die so schnell wie möglich gebildet werden soll. Für Polen sind baldige Entscheidungen essentiell, denn von den rund 30.000 Speditionen in Polen werden pro Jahr rund 1,8 Millionen Fahrten nach und durch Deutschland durchgeführt. Deshalb hat sich inzwischen auch die EU-Kommission eingeschaltet, denn das Problem betrifft nicht nur die polnischen Spediteure. Ebenso betroffen sind auch Speditionen in Tschechien, bei denen die Entgelte für die Trucker noch teils sehr deutlich unter dem in Deutschland gültigen Mindestlohn liegen.

Quelle: FAZ

About Author