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Der Jahresbeginn 2020 hat zahlreiche Neuerungen im Gepäck

Die Neuerungen zum Jahresbeginn 2020 sind sehr umfangreich. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Änderung kurz vor.

Der Klimaschutz spielt bei den Neuerungen im Jahr 2020 eine wichtige Rolle. Erstmals gibt es verbindliche Ziele und Vorgaben bei der Reduzierung des Ausstoßes von Treibhausgasen. Zur Begleitung der dafür notwendigen Maßnahmen hat sich die Bundesregierung ein Gremium aus unabhängigen Experten an die Seite geholt. Sie sollen vor allem Hilfestellung bei der Umsetzung der Klimaschutzziele in den einzelnen Bundesministerien geben.

Klimaschutzziele sorgen bei Stromkunden für mehrere Neuerungen im Jahr 2020

Eine eher schlechte Nachricht für die Verbraucher ist die Tatsache, dass die EEG-Umlage auf 6,756 Cent pro Kilowattstunde steigt. Die meisten Stromversorger haben ihren Kunden deshalb bereits eine Erhöhung der Strompreise angekündigt. Diese erhöhte Umlage dient der Förderung der Installation von Solaranlagen, Windkraftanlagen und Wasserkraftwerken. Die Pflicht zur Erhebung leitet sich aus dem Paragrafen 60 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab. Außerdem greift ab dem 1. Januar 2020 eine Pflicht zur Nutzung intelligenter Stromzähler (sogenannte Smart Meter) für private Haushalte. Betroffen von dieser Pflicht sind Haushalte, in denen der Stromverbrauch pro Jahr bei mehr als 6000 Kilowattstunden liegt. Der nächste Schritt erfolgt im Jahr 2032. Ab dann müssen alle Stromkunden unabhängig vom Volumen des Stromverbrauchs die Smart Meter nutzen. Eine gute Nachricht für die Umwelt und das Klima sowie zur Gefahrenreduzierung ist die endgültige Abschaltung des zweiten Blocks im Kernkraftwerk Philippsburg am 31. Dezember 2019.

Welche Änderungen greifen zum Jahresbeginn 2020 im Finanzbereich?

Die trotz Negativnachrichten aus einzelnen Branchen gute Konjunkturlage hat für niedrige Arbeitslosenzahlen gesorgt. Das verschafft der Bundesregierung die Möglichkeit, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zu reduzieren. Die Beitragssenkung fällt mit 0,1 Prozent sehr gering aus, sorgt aber dennoch bei allen Versicherten und Arbeitgebern in Deutschland für eine Entlastung von rund 600 Millionen Euro pro Jahr. Eine neue Entscheidung zur Beitragshöhe muss 2022 für den Jahresbeginn 2023 getroffen werden.
Wer zum Mindestlohn arbeitet, darf sich doppelt freuen. Der gesetzliche Bruttomindestlohn liegt ab dem Jahresbeginn 2020 bei 9,35 Euro pro Stunde und damit um 16 Cent höher als bis zum Jahresende 2019. Außerdem gibt es eine Erhöhung der Steuerfreibeträge. Der Grundfreibetrag nach dem Paragrafen 32a des Einkommensteuergesetzes liegt nunmehr bei 9408 Euro. Das entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Erhöhung um 239 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag bringt Familien mehr Geld. Er liegt ab Jahresbeginn 2010 pro Kind bei 7812 Euro.

Endpreise für verschiedene Produkte werden steuerlich begünstigt

Auch bei der Mehrwertsteuer bringt das Jahr 2020 einige Änderungen. Bisher mussten Frauen teuer für das Verbrauchsmaterial während der Menstruationsblutung zahlen, weil darauf ein Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben wurde. Nach einer Petition mit rund 190.000 Unterzeichnern sah sich die Bundesregierung veranlasst, diese Hygieneartikel für Frauen als Artikel des täglichen Bedarfs einzustufen. Die Konsequenz ist, dass darauf ab dem Jahr 2020 nur noch ein Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent erhoben wird.
Eine steuerliche Begünstigung der Kaufpreise gibt es außerdem für Nutzfahrzeuge und Lastenfahrräder mit Elektroantrieb. Sie bewirkt eine schnellere Amortisation durch die Möglichkeit einer Sonderabschreibung im Jahr des Kaufes. Die Höhe der Sonderabschreibung liegt bei 50 Prozent des Kaufpreises und ist vorerst bis zum Jahr 2030 möglich. Auch die energetische Sanierung von Gebäuden wird steuerlich immer interessanter. Bis zu 20 Prozent der dafür getätigten Investitionen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Das dient genauso dem Klimaschutz wie die steuerliche Förderung des Umstiegs vom PKW auf die Angebote der Eisenbahn. Auf Tickets für Eisenbahnfernfahrten sind ab 2020 ebenfalls nur noch 7 Prozent statt der bisher üblichen 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Die Deutsche Bahn hat bereits bestätigt, die Ersparnis komplett an die Kunden weiterzureichen.

Quelle: Bundesregierung

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