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Mindestlohn auf dem Bau steigt nach Schlichtung

Im kommenden Jahr erhalten Zehntausende Bauarbeiter mehr Lohn. Doch das war nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden erst durch einen Schlichter möglich.

Arbeitgeber und Gewerkschaft haben sich jetzt, wie von beiden Seiten bestätigt wurde, auf einen höheren Mindestlohn verständigt. Die Lohnuntergrenze für Hilfsarbeiten soll ab dem um 35 Cent auf dann 12,55 Euro pro Stunde steigen.

Facharbeiter profitieren ebenfalls

Ebenfalls sollen die Mindestlöhne für Facharbeiter steigen – um 20 Cent. Damit lägen deren Mindestlöhne künftig bei 15,40 Euro in den alten Ländern und bei 15,25 Euro in Berlin. In den neuen Bundesländern gibt es dagegen den Facharbeiter-Mindestlohn nicht.

Laut Angaben der Gewerkschaft profitieren von den neuen Mindestlöhnen mehr als 200.000 der 820.000 Beschäftigten im Baugewerbe. Allerdings konnte die Einigung erst nach einem Schlichterspruch durch den Präsidenten des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, erzielt werden. Die Schlichtung hatte die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt nach drei ergebnislosen Verhandlungsrunden angerufen.

Gewerkschaft zufrieden mit Einigung

Wie Gewerkschafts-Chef Robert Feiger erklärte, gehe es dem Bau gut, so dass es „ein kluger Schritt des Schlichters gewesen sei, das Tarifsystem zu erhalten und Erhöhungen vorzusehen“.

Eigentlich wollten die Gewerkschaften jedoch den Facharbeiter-Mindestlohn bundesweit einführen. Die Arbeitgeber forderten eine Regelung, die bundesweit einheitlich ist, aber darauf hinaus gelaufen wäre, diesen Mindestlohn im Westen abzuschaffen.

Zu beachten ist jedoch, dass der 1997 eingeführte Mindestlohn mit den normalen Lohntarifverhandlungen nichts zu tun hat. In den Betrieben gelten oft Tarifverträge, so dass die Beschäftigten häufig höhere Gehälter als den Branchenmindestlohn bekommen.

Quelle: dpa

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